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Im Zentrum der Bemühungen der Regierung steht, den Zustrom von Menschen nach Deutschland zu begrenzen.

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Flüchtlingskrise in Deutschland: Ein Supergesetz soll alles regeln

Im Schnellverfahren will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) neue Vorschriften durchsetzen, um in der Krise Handlungsfähigkeit zu beweisen.

Von Antje Sirleschtov

Vor zwei Wochen hat es die Koalition beschlossen, nächsten Donnerstag will es Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer abstimmen, eine Woche darauf soll es im Kabinett verabschiedet und möglichst im Schnellverfahren bis Ende Oktober durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden. Die Rede ist vom neuen Flüchtlingskrisen-Gesetz, das in Wirklichkeit ein Gesetz zur Änderung vieler anderer Gesetze und im Entwurf nun bekannt geworden ist. Weil der Zustrom von Flüchtlingen nicht abreißt, will die Bundesregierung jetzt sehr schnell Handlungsfähigkeit dokumentieren.

Das Gesetz enthält Maßnahmen zur Beschleunigung von Asylverfahren

In dem neuen Supergesetz werden zahlreiche Maßnahmen zur Beschleunigung von Asylverfahren, zur Begrenzung von Anreizen für Asylbewerber, aber auch zur besseren Integration von Migranten und der Vereinfachung von vielerlei Baugesetzen geregelt. Das Ziel: effektivere Asylverfahren und mehr Möglichkeiten zur Unterbringung und Eingliederung der Menschen, die nach Deutschland kommen.

Für Kritik sorgt seit einigen Tagen der Plan des Innenministers, die Leistungen für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten (dazu sollen bald auch Albanien, Kosovo und Montenegro gehören) zu kürzen, die in den ersten Monaten ihrer Verfahren in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben und dort weitestgehend mit Sach- statt bisher mit Geldleistungen versorgt werden sollen. Ziel der Regierung ist es, ein Warnsignal an diejenigen zu senden, die nach Deutschland kommen, obwohl sie wissen, dass ihre Bleibeperspektive gering ist, die aber darauf spekulieren, für einige Monate Sozialleistungen zu erhalten, die weit höher sind, als ihr Lebenseinkommen im Heimatland.

Streit über Asylbewerberleistungsgesetz

Im Zentrum der Bemühungen der Regierung steht allerdings, den Zustrom von Menschen nach Deutschland zu begrenzen, die zwar in anderen EU-Ländern registriert wurden, ihr Asylverfahren jedoch in Deutschland durchlaufen wollen. Um diesen Weg unattraktiv zu machen, will die Regierung beschließen, dass Asylbewerber, die in einem anderen EU-Land registriert wurden, nur noch Reiseproviant und eine Rückfahrkarte in das EU-Land erhalten sollen und keine Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ob es dazu allerdings kommen wird, ist noch unklar, weil der Widerstand dagegen groß ist. Im Innenministerium heißt es, dass niemand einfach zurückgeschickt werde. Sollten Bewerber mit Registrierung etwa in Ungarn identifiziert werden, müsste zunächst ein Rückreisegesuch an Ungarn gestellt und das auch von Budapest genehmigt werden. Erst wenn das sogenannte Dublin-Verfahren abgeschlossen sei, könne eine Rückreise angeordnet werden, und auch erst ab diesem Zeitpunkt würde die Versorgung mit Asylleistungen eingestellt.

Neuregelung für Abschiebungen geplant

Zu einer Erleichterung der Verfahren und Entlastung von Kommunen und Ländern soll auch eine Neuregelung für Abschiebungen führen. Derzeit schätzt das Innenministerium die Zahl der abzuschiebenden Personen auf rund 100.000. Die Bundesländer, die für die Abschiebung zuständig sind, hätten allerdings bis Juli nur ein Zehntel davon wirklich abgeschoben. Einer der Gründe: Die betreffenden Personen entziehen sich nach Erfahrung der Beamten einfach dem Akt. Um dem möglichst einen Riegel vorzuschieben, sollen nun Abschiebetermine nicht mehr bekannt gegeben werden müssen. Kurz: Man setzt auf Überraschungsmomente.
Ein Teil des Gesetzes befasst sich mit der Integration von Flüchtlingen mit hoher Bleibeperspektive. Sie sollen rasch Sprachkurse besuchen und Arbeitsmöglichkeiten erhalten. „Die beste Integration ist Sprache, Ausbildung und Arbeit“, sagte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Freitag nach einem Treffen der sogenannten Allianz für Aus- und Weiterbildung, in der Politik und Arbeitgeber sich "gemeinsam darum bemühen wollen, Flüchtlinge zu einem Schul- oder Berufsabschluss zu führen und passgenau in eine Beschäftigung zu bringen", wie es in einer Erklärung heißt.

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