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Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister, kommt zur Sitzung des Bundeskabinetts im Kanzleramt.

© Foto: Michael Kappeler/dpa

Update

Einfluss von Interessengruppen: Wie die Zahnarztlobby an Spahns Gesundheitsgesetz mitschreibt

Am Donnerstag hat der Bundestag eine Großreform verabschiedet, bei der auch Experten kaum einen Überblick mehr haben – ein gutes Terrain für Interessengruppen.

Am Donnerstag hat der Bundestag nach rund vier Monaten Beratung die wohl umfassendste Reform im Gesundheitswesen beschlossen, die in dieser Legislaturperiode geplant ist. Obwohl der Regierungsentwurf für das „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ (TSVG) schon rund 200 Seiten umfasst, haben die Abgeordneten nochmal ein Änderungskonvolut im gleichen Umfang angehängt. Verfahren und Ergebnisse sind für Außenstehende mittlerweile schwer zu durchdringen. Ein gutes Terrain für Interessengruppen, ihre – sonst umstrittenen – Anliegen durchzubringen.

Zum Beispiel eine Bestimmung zur zahnärztlichen Versorgung, gegen die Krankenhaus-Lobbyisten derzeit massiv Front machen: Mit dem TSVG soll die weitere Ausbreitung zahnmedizinischer Versorgungszentren gedeckelt werden, die selbständigen Zahnärzten zunehmend Konkurrenz machen. Mitverantwortlich dafür soll die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag (CDU) sein, die über die Anliegen der Selbständigen auch aus privaten Gründen gut informiert sein dürfte: Ihr Ehemann ist Geschäftsführer des Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Die Kammer macht sich traditionell für die selbstständigen Zahnärzte stark.

Der Fachbegriff lautet Omnibus-Verfahren - alles soll noch mit rein

Ursprünglich sollte mit dem TSVG lediglich die Terminvergabe und Versorgung für Kassenpatienten verbessert werden. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wollte so den Befürwortern einer Bürgerversicherung Wind aus den Segeln nehmen. Doch weil es noch andere wichtige Gesundheits-Vorhaben gibt und keiner weiß, wie lange die Koalition noch hält, wurde aus dem Gesetz eine Stopfwurst: An das laufende Verfahren wurden immer neue Vorhaben angehängt – die mit dem Ursprungsanliegen des Gesetzes nichts zu tun haben. So wird über das TSVG nun beispielsweise auch die Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte, die bessere Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln und die höhere Bezahlung von Physiotherapeuten und Logopäden geregelt.

Der Fachbegriff für eine solches Vollstopfen von Gesetzen mit fachfremder Materie lautet Omnibus-Verfahren: Was reinpasst, darf noch mit – obwohl das Gesetzesverfahren längst in Fahrt ist. Allerdings ist ein derart aufgeblähtes Konvolut wie Spahns TSVG dann doch ungewöhnlich. Zu dem Ursprungsentwurf gesellten sich insgesamt 54 Änderungsanträge. Das ist zwar erlaubt, weil das Parlament natürlich das Recht hat, an einem Kabinettsentwurf im Nachhinein herumzuschrauben. Doch wenn es eine derartige Dimension annimmt, geht das auf Kosten der Transparenz. Zudem wird unter Verfassungsrechtlern diskutiert, inwieweit ein Regierungsentwurf dadurch „denaturiert“ wird und eine verkappte Initiative des Parlaments darstellt.

Unionspolitikerin spricht von Transparenz - will aber Fragen nicht beantworten

Selbst Experten haben kaum noch einen Überblick, was mit dem TSVG alles auf welche Weise geregelt wird. Zudem erschwert das teilweise sehr kurzfristige Hinein- und Herausnehmen von Änderungsanträgen die Beteiligungsmöglichkeiten betroffener Akteure. Und: Kritische Vorhaben, die bei einer Einzelentscheidung womöglich durchfallen würden, haben im großen Paket eher eine Chance.

So liegt der Fall wohl auch bei der Begrenzung zahnmedizinischer Versorgungszentren. Um den Einfluss von Kapitalinvestoren einzuschränken, sollen Neugründungen über Krankenhäuser künftig nur noch möglich sein, wenn ihr Versorgungsanteil im jeweiligen Planungsbereich zehn Prozent nicht übersteigt. In als überversorgt ausgewiesenen Bereichen soll die Quote gar auf fünf Prozent begrenzt werden, in unterversorgten dagegen bis 20 Prozent betragen dürfen. Die Koalition rühmt das als guten Kompromiss. Nach Tagesspiegel-Informationen hatte das Justizministerium aber Bedenken gegen eine solche Regelung.

Wer hier wessen Interessen durchsetzen konnte, bleibt vage. Karin Maag versichert, ihre Entscheidungen im Gesetzgebungsverfahren „nach Abwägung aller relevanten Interessen“ getroffen zu haben. Die Meinungen aller Beteiligten seien angehört, offen diskutiert und abgewogen worden. „Hier einen Zusammenhang zu meinem Ehemann herstellen zu wollen, mit dessen Beruf bei der Zahnärztekammer wir übrigens beide sehr transparent umgehen, ist völlig abwegig.“ Ob sie sich persönlich für die Änderung eingesetzt habe, möchte die Abgeordnete auch auf eine Nachfrage nicht sagen. Ehemann Axel Maag äußert sich auf Tagesspiegel-Anfrage gar nicht.

Zahnärzten mit eigener Praxis sind die sich immer weiter ausbreitenden Dentalzentren als Konkurrenz ein Dorn im Auge. Laut Bundeszahnärztekammer gefährden sie die Versorgung in der Fläche. Nur ein Fünftel befinde sich in ländlichen Gebieten. Es gibt in der Branche aber auch einige, die umgekehrt argumentieren: Zahnarztketten könnten gerade auf dem Land – wo Praxisbetreiber oft keine Nachfolger mehr fänden – die Versorgung sichern.

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