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Facebook-Chef Mark Zuckerberg

© Ting Shen/XinHua/dpa

Löschung von Facebook-Post: Endlich klagt mal einer gegen Facebook!

Facebook gerät durch eine Klage noch mehr unter Druck. Ist das Netzwerk der Meinungsfreiheit verpflichtet? Die Diskussion ist überfällig. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Es gibt Dinge, die muss man sagen dürfen. "Die Deutschen verblöden immer mehr", gehört dazu. Diese Aussage, verbunden mit Geraune über "linke Systemmedien", die einen mit Fake News "zumüllen", und Anspielungen auf Einwanderung und Arbeitslosigkeit machen überdeutlich: Hier äußert sich ein Vertreter mit einer legitimen politischen Meinung, die niemand teilen muss, und zwar dort, wo sich jeder äußern darf, bei Facebook.

Trotzdem hat das Netzwerk den Eintrag gelöscht und den Nutzer gesperrt, der eigenen Richtlinien wegen, die bekanntlich verlangen, nett miteinander umzugehen. Rechtswidrig sei dieser Eingriff gewesen, sagt jetzt das Berliner Landgericht, und hat eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen.

Wie weit soll die Meinungsfreiheit bei Facebook reichen?

Es ist die erste ihrer Art, und es ist uneingeschränkt zu begrüßen, dass sich endlich mal jemand gefunden hat, das Problem der Justiz vorzulegen. Im Gejammer über das angebliche Zensurgesetz, das strafbare Hetzreden tilgen soll, ging die Erörterung des eigentlichen und langfristig möglicherweise wichtigeren Problems unter: Wie ist damit umzugehen, wenn Facebook Einträge löscht, die gar nicht strafbar sind? Wie weit soll hier die Meinungsfreiheit reichen?

Vielleicht ist die Frage sogar auf einer Ebene darunter zu klären, auf der des Hausrechts. Es gibt natürlich ein berechtigtes Interesse von Facebook als dessen Inhaber einzugreifen, wenn Debatten allzu schmutzig werden. Und klar ist auch, dass Meinungsfreiheit prinzipiell nur staatliche Organe bindet. Schließlich ist auch keine Zeitung verpflichtet, Leserbriefe zu veröffentlichen.

Facebook steht unter Rechtfertigungsdruck

Nun sind Netzwerke jedoch öffentliche, für jede und jeden verfügbare Foren, auf denen Nutzer, die zugleich Kunden sind, zumindest verlangen können, so behandelt zu werden wie andere Kunden auch. Facebook, das besonderen Wert darauf legt, nur Plattform und keine Redaktion zu sein, steht also unter Rechtfertigungsdruck und muss erklären, weshalb es den einen aggressiven Post löscht und den anderen stehen lässt. Der Druck wird steigen, wenn sich noch mehr Kläger finden. Vielleicht hundert. Oder tausend.

Wenn nicht dieser, dann wird ein anderer Fall durch die Instanzen getrieben werden. Möglicherweise landet er irgendwann beim Bundesverfassungsgericht. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Andererseits ist hier ebenso überdeutlich wie die zugespitzte Meinung des Nutzers, dass sein Eintrag nach Inhalt und Struktur den bedauerlichen Zustand bestätigt, den er zu kritisieren meint. Ein intellektueller Zugewinn, der für weitere Erörterungen fruchtbar zu machen wäre, erschließt sich bei dessen Lektüre jedenfalls nicht. Folglich wäre neben der politischen Debatte, was in den Netzwerken erlaubt sein soll, auch die kulturelle Debatte zu führen, wie viel Blödheit man dort ertragen möchte.

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