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Der Schornstein einer Gastherme für die Heizung und die Warmwasserbereitung dampft am Morgen auf dem Flachdach eines Reihenhauses, auf dem auch eine Solaranlage installiert ist.

© dpa/Frank Rumpenhorst

Gesetzentwurf veröffentlicht: Ministerium rechnet mit neun Milliarden Euro Kosten für neue Heizungen

Die Heizwende kostet Bürger in Deutschland mehrere Milliarden Euro. Dem sollen auf der anderen Seite erhebliche Einsparungen gegenüberstehen.

Für den Einbau klimafreundlicherer Heizungen müssen Bürgerinnen und Bürger nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums bis 2028 jährlich mehr als neun Milliarden Euro in die Hand nehmen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Gesetzentwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz hervor.

Dem stünden über eine Betriebszeit der Heizung von 18 Jahren zugleich Einsparungen in Höhe von rund elf Milliarden Euro gegenüber, rechnet das Ministerium. Die Einsparungen kommen unter anderem zustande, weil Öl und Erdgas in den kommenden Jahren deutlich teurer werden.

Das Gesetz bedeutet ein Ende auf Raten für konventionelle Öl- und Gasheizungen in Deutschland. Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Neben Wärmepumpen sollen dann zum Beispiel Solarthermie oder Hybridsysteme aus Wärmepumpe und Gasheizung genutzt werden. Bei Hybrid-Heizungen deckt die Wärmepumpe die Grundversorgung, die Gasheizung springt an kalten Tagen ein.

Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiterbetrieben werden, kaputte Heizungen dürfen repariert werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollen Übergangsfristen den Austausch erleichtern. So soll man bei kaputter Heizung übergangsweise für drei Jahre eine Gasheizung einbauen dürfen. Ist ein Anschluss an die Fernwärme absehbar, kann die Frist sogar zehn Jahre betragen.

Der Austausch soll zudem staatlich gefördert werden - die Höhe der Hilfen lässt die Bundesregierung aber weiter offen. Die bestehende Förderung für den Umstieg aufs erneuerbare Heizen werde angepasst, um die Investitionen sozial abzufedern, hieß es lediglich. Außerdem werde es weiterhin die Möglichkeit einer steuerlichen Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen im selbst genutzten Eigentum geben. (dpa)

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