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Olaf Scholz im Hamburger Cum-ex-Ausschuss.

© picture alliance/dpa/Christian Charisius

Erinnerungslücke „logisch nicht möglich“: De Masi stellt Strafanzeige gegen Olaf Scholz in Cum-Ex-Affäre

Scholz argumentiert, er könne sich an ein relevantes Treffen nicht erinnern und beruft sich auf seinen Dienstkalender. In der Strafanzeige heißt es, dass er sich an den Fall erinnern müsse.

Der ehemalige Linken-Politiker Fabio de Masi hat nach eigener Aussage am Sonntag gegen Bundeskanzler Olaf Scholz Strafanzeige in der Cum-Ex-Affäre gestellt und beansprucht, Scholz’ zentrale Aussage, sich an ein Treffen mit zwei Warburg-Bank-Mitarbeitern nicht zu erinnern, widerlegen zu können, behauptet er auf X, vormals Twitter.

In der Cum-ex-Affäre wird Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vorgeworfen, er habe als Hamburger Bürgermeister die örtliche Finanzbehörde veranlasst, auf Millionen-Steuerrückforderung gegen die Hamburger Warburg-Bank wegen krimineller Aktiengeschäfte zu verzichten.

Scholz weist die Vorwürfe zurück und betont, es gebe keine Belege für eine Einflussnahme. An zwei möglicherweise entscheidende Treffen mit den Gesellschaftern der Hamburger Warburg-Bank, Christian Olearius und Max Warburg, will er sich nicht erinnern können.

Bislang lehnte die Generalstaatsanwaltschaft dahingehende Ermittlungen wegen eines fehlenden Anfangsverdachts ab. Im März hieß es aus der Behörde erneut, dass sich „kein konkretes Erinnerungsvermögen des Betroffenen Scholz herleiten“ lasse.

Der Zeuge Fabio de Masi, ehemaliger Bundestagsabgeordneter Die Linke, im April vor Beginn des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Cum-Ex-Steuergeldaffäre.
Der Zeuge Fabio de Masi, ehemaliger Bundestagsabgeordneter Die Linke, im April vor Beginn des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Cum-Ex-Steuergeldaffäre.

© dpa/Marcus Brandt

De Masi beansprucht, dies nun herleiten zu können. Er argumentiert in seiner Anzeige, dass sich Scholz an mindestens eines dieser Treffen erinnern müsse. Er habe es nämlich im Februar 2020 von seinem Sprecher Steffen Hebestreit bestätigen lassen.

Später sei dies auch vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss wiederholt worden. Dabei habe sich Scholz auf seinen Dienstkalender berufen. Doch in diesem war das Treffen nachweislich nicht eingetragen, so de Masi. Folglich müsse Scholz’ Sprecher das Treffen auf Grundlage der Erinnerung von Olaf Scholz bestätigt haben.

„Die behauptete Erinnerungslücke ist somit logisch nicht möglich“, schreibt De Masi auf X: „Es ist jedoch inakzeptabel, wenn ein Kanzler einen U-Ausschuss täuscht.“

Zuvor hatte der Tagesspiegel über Bewegung in dem Fall berichtet. Das Bundeskanzleramt hatte ein internes Gutachten zu der umstrittenen Frage erstellt, ob der von der Unionsfraktion im Bundestag beantragte Untersuchungsausschuss zur Cum-ex-Affäre und Scholz’ Rolle darin zulässig ist oder nicht.

Die Ampelfraktionen hatten den Antrag Anfang Juli im Parlament wegen verfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnt. Scholz’ SPD argumentiert, dies sei unzulässig, weil der Vorgang Ländersache sei und in Hamburg bereits ein Untersuchungsausschuss laufe. Die Union hingegen will vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. (Tsp)

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