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FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle findet: Ohne Zustimmung des Parlaments, muss der Finanzminister beim Rettungsschirm mit Nein stimmen.

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Euro-Rettungsschirm: Wie der Bundestag mitbestimmen soll

Das Bundeskabinett entscheidet über die Erweiterung des Eurorettungsfonds. Die FDP fordert das Kabinett auf, den Bundestags an den Entscheidungen zu beteiligen. Ohne das Ja vom Parlament dürfe kein Geld nach Europa fließen.

Die FDP pocht auf eine strikte Beteiligung des Parlaments bei allen wichtigen Beschlüssen über Hilfszahlungen des Euro-Rettungsfonds EFSF. Der Bundestag müsse "vor allen wesentlichen, insbesondere das Haushaltsrecht des Bundestages betreffenden Entscheidungen der entsprechenden Gremien seine Zustimmung erteilen", hieß es in einem am Dienstagabend gefällten Beschluss der FDP-Fraktion. Fehle die vorherige Zustimmung des Parlaments, müsse der Finanzminister in den europäischen EFSF-Gremien mit Nein stimmen, erläuterte Fraktionschef Rainer Brüderle. Bislang ist es so, dass der Finanzminister sich nur bemühen muss, ein Einvernehmen mit dem Parlament herzustellen. Er kann aber auch eigenmächtig Entscheidungen treffen. "Zukünftig soll gelten, dass ausschließlich nach Befassung des Bundestags eine solche Entscheidung getroffen werden kann", sagte Brüderle. In bestimmten Fällen soll der Bundestag das Zustimmungsrecht allerdings an Untergliederungen – wie etwa den Haushaltsausschuss – delegieren können. Brüderle unterstrich, der FDP-Fraktion sei wichtig, dass die Entscheidungs- und Kontrollrechte des Parlaments nicht nur gewahrt, sondern gestärkt würden. Für eine Zustimmung der Liberalen zur Ausweitung des EFSF müsse dieser Beschluss berücksichtigt werden, der bindend für die weitere Arbeit sei. Die FDP unterstrich zugleich ihre Ablehnung von Eurobonds. Diese zögerten Strukturreformen und ausgeglichene Haushalte in den Staaten hinaus, warnte Brüderle.

Die Spitze der Unionsfraktion lenkte bereits am Dienstag ein. Mit strengen Vorgaben an die Parlamentsbeteiligung will sie die Kritiker der erweiterten Euro-Rettung besänftigen. Fraktionsvize Michael Meister (CDU) stellte am ein Drei-Stufen-Verfahren vor, das auch einzelne Maßnahmen des Euro-Rettungsfonds EFSF an die Zustimmung des gesamten Parlaments binden soll. Überlegungen, die Zustimmung teilweise an einen Ausschuss zu delegieren, wären damit vom Tisch; der Haushaltsausschuss hätte in Meisters Konzept lediglich die Aufgabe, die Erfüllung der parlamentarischen Vorgaben zu überwachen.

Das Bundeskabinett will am Mittwoch die Ausweitung des Euro-Rettungsschirms auf den parlamentarischen Weg bringen. Der Bundestag soll dann bis Ende September über die Änderungen am Stabilitätsmechanismus-Gesetz abstimmen, mit dem die Erweiterung des EFSF-Rahmenvertrags der 17 Euro-Länder in deutsches Recht umgesetzt wird. Wie genau der Bundestag in die Entscheidungen des EFSF eingebunden werden soll, ist noch nicht ganz klar. Die Fraktionen von Union und FDP arbeiten dazu an einem Modell.
Um die Ansteckungsgefahren der Schuldenkrise zu vermindern, hatten die Euro-Regierungen am 21. Juli beschlossen, dem Rettungsschirm zusätzliche Hilfsinstrumente in die Hand zu geben. So soll er unter anderem Staatsanleihen direkt bei den Regierungen oder an den Börsen kaufen können. Außerdem wird der Garantierahmen von 440 auf 780 Milliarden Euro erhöht. (Reuters)

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