zum Hauptinhalt
Elektroautos sollen attraktiver werden.

© Jan Woitas/dpa

Steuervergünstigung für Elektrofahrzeuge: FDP wirft Olaf Scholz falsche Förderung vor

Die Bundesregierung verlängert den Steuerbonus für E-Dienstwagen. FDP-Fraktionsvize Christian Dürr fordert eine Ausdehnung auf weitere Antriebsarten.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will die Förderung der E-Mobilität verstärken und dafür unter anderem die Steuervergünstigung für Dienstwagen mit Elektromotor deutlich verlängern. Das sieht der Gesetzentwurf vor, den der Vizekanzler schon im Mai angekündigt hat und den er an diesem Mittwoch ins Kabinett einbringt. Bisher gilt die Regelung, dass solche Firmenwagen bei der Besteuerung nur mit dem halben Kaufpreis angesetzt werden, bis Ende 2021.

Doch ist der Markterfolg begrenzt, was nicht zuletzt dem VW-Konzern missfällt, der zum einen stärker als die innerdeutschen Konkurrenten Daimler und BMW auf E-Mobilität setzt, zum anderen im Dienstwagengeschäft gut positioniert ist. Scholz will nun die Steuervergünstigung bis Ende 2030 verlängern.

Sie gilt auch für Hybridfahrzeuge, wobei die Mindestreichweite mit E-Motor auf bis zu 80 Kilometer erhöht wird. Zudem wird eine neue Sonderabschreibung für die Anschaffung rein elektrischer und gewerblich genutzter Lieferfahrzeuge eingeführt, die ebenfalls bis 2030 gelten soll. Die Abschreibung beträgt einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten.

"Wettbewerb der besten Ideen"

FDP-Fraktionsvize Christian Dürr hält die einseitige Förderung von Elektroautos für falsch. „Wir wollen, dass alle CO2-freien Antriebsarten gleich unterstützt werden. Denn dem Klima ist es egal, ob durch Batterie, Brennstoffzelle oder synthetische Kraftstoffe CO2 eingespart wird“, sagte Dürr dem Tagesspiegel. „Deswegen sollte nicht die Politik über die besten Antriebstechniken entscheiden, sondern die Ingenieure und Wissenschaftler.“ Es müssten Rahmenbedingungen für einen Wettbewerb der besten Ideen gesetzt werden. „Finanzminister Scholz sollte diese Einbahnstraßensubvention überdenken.“ Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) warnte im Frühjahr ebenfalls davor, zu sehr auf eine Technik zu setzen.

Auch Radfahrer profitieren

Scholz hat noch weitere Fördermaßnahmen in seinem Gesetzentwurf. Wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten ermöglichen, die Batterie des Wagens im Betrieb kostenfrei aufzuladen, soll das weiterhin steuerfrei sein - ebenfalls bis 2030. Gleiches gilt, wenn Beschäftigten eine betriebliche Ladevorrichtung kostenlos überlassen wird. Steuerlich besser sollen auch Unternehmen wegkommen, die umweltfreundliche Fahrzeuge mieten oder leasen. Die Aufwendungen dafür sollen nur noch zu zehn Prozent (statt bisher 20ß Prozent) bei der Bemessung der Gewerbesteuer berücksichtigt werden. Das gilt neben Elektrofahrzeugen auch für extern aufladbare Hybridautos sowie für angemietete Fahrräder. Die Steuerbefreiung für das Überlassen von Dienstfahrrädern an Arbeitnehmer auch zum privaten Gebrauch wird ebenfalls bis 2030 verlängert - allerdings nur, wenn das zusätzlich zum Arbeitslohn erfolgt und nicht verrechnet wird. Ein Betriebsinhaber, der ein betrieblicher Fahrrad auch privat nutzt, muss das bei der Gewinnermittlung bis 2030 nicht angeben.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false