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Die EU und die Türkei haben die Kriterien für die Umsiedlung von Flüchtlingen festgelegt.

© dpa/Uygar Onder Simsek

Flüchtlinge in Europa: EU und Türkei einig über Auswahlverfahren für Umsiedlung

Die EU und die Türkei haben offenbar geklärt, welche Flüchtlinge in Europa verteilt werden. Auch das Verfahren der Umsiedlung ist laut einem Bericht geregelt.

Die EU und die Türkei haben sich einem Zeitungsbericht zufolge auf ein Verfahren zur Auswahl der syrischen Flüchtlinge geeinigt, die in EU-Länder umgesiedelt werden sollen. Vorerst sollten nur Syrer aufgenommen werden, die vor dem 29. November 2015 in der Türkei Schutz gesucht hätten, berichtete die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf ein ihr vorliegendes vertrauliches Papier.

Demnach sollen Mädchen und Frauen in Gefahr, Überlebende von Gewalt und Folter sowie kranke und behinderte Flüchtlinge bei der Umsiedelung bevorzugt werden. Ausgeschlossen würden dagegen Menschen, die bereits früher in die EU eingereist seien oder dies versucht hätten. Flüchtlinge, die für die Umsiedelung ausgesucht würden, müssten sich damit einverstanden erklären, ihr EU-Zielland nicht selbst aussuchen zu können.

Auch das Verfahren für die Umsiedelung sei detailliert geregelt, berichtet das Blatt weiter. Demnach werden die ausgewählten Flüchtlinge zunächst vom UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) informiert und zu einem Interview eingeladen. Dort müssten sie ihre Papiere vorlegen und genaue Angaben zur Person machen. Die Aufnahme-Länder könnten von den Betroffenen Fingerabdrücke nehmen und die Daten überprüfen.

Komme es zur Umsiedelung, müsse der Aufnahme-Staat einen Medizin-Check veranlassen und den Transport organisieren. Nach der Ankunft in einem EU-Mitgliedsstaat müssten die Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr erhalten. Auf Wunsch könne sie danach verlängert werden. (AFP)

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