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Nach außen eine feste Größe, im Inneren aber nicht: Nach der Wahlrechtsreform soll der Bundestag wieder weniger Abgeordnete haben.

© Kay Nietfeld/picture alliance/dpa

Union lehnt Reformmodell der Ampel ab: Führt der Streit über das Wahlrecht direkt nach Karlsruhe?

Der Bericht der Wahlrechtskommission des Bundestags macht deutlich: Setzt die Ampel ihr Modell um, riskiert sie eine Verfassungsbeschwerde der Union.

„Wir werden innerhalb des ersten Jahres das Wahlrecht überarbeiten, um nachhaltig das Anwachsen des Bundestages zu verhindern.“ So steht es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Ob sie die Reform bis Dezember schaffen, ist allerdings nicht absehbar.

Am Freitag ist der Zwischenbericht der Wahlrechtskommission des Bundestags publik geworden. Einen Konsens hat sie nicht erreicht. Es gibt nun das Ampel-Modell, das die Koalition zügig beschließen kann – beim Wahlrecht reicht die einfache Mehrheit. Aber die Union rückt von ihren verfassungsrechtlichen Zweifeln an dem Modell nicht ab.

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So deutet sich der weitere Verlauf an: Aus dem Zwischenbericht wird ein Beschluss der Koalitionsfraktionen, der dann in ein Gesetz mündet, das kurz darauf in Karlsruhe landet. Die Koalition will an der personalisierten Verhältniswahl in der seit 1949 geltenden Form festhalten.

Grundsätzlich findet also Mehrheitswahl in den Wahlkreisen statt, um Wahlkreissiegern ein Direktmandat zuzuteilen. So soll weiterhin die Hälfte der 598 Sitze im Bundestag besetzt werden. Die andere Hälfte wird auf Kandidaten auf Landeslisten verteilt, wobei wie bisher die Zweitstimmen das Gesamtsitzverhältnis im Parlament bestimmen.

Ampel lässt Überhänge weiter zu

Es kann somit weiter zu Überhangmandaten kommen. Doch wird es keine Ausgleichsmandate dafür geben. Stattdessen werden in Bundesländern mit Überhängen (wenn also die Zahl der Wahlkreissieger einer Partei größer ist als deren proportionaler Sitzanspruch) Direktmandate nicht zugeteilt, bis der Parteienproporz wieder erreicht ist. Nach dem Modell der Ampel soll es die Wahlkreissieger mit den niedrigsten Prozentergebnisse treffen.

Das Vorgehen wurde bislang meist mit dem Begriff Kappungsmodell versehen – weshalb die AfD dem Ampel-Vorschlag zustimmt, denn sie hat in der vorigen Wahlperiode die Kappung als eigenen Vorschlag eingebracht. Die Ampel vermeidet den Begriff allerdings.

Es ist von der Notwendigkeit einer „Zweitstimmendeckung“ der Direktmandate die Rede. Man will quasi eine Neudefinition des Vorgehens etablieren – praktisch wird damit der Vorrang der Verhältniswahl gegenüber der Mehrheitswahl verstärkt.

In jedem Fall Direktabgeordnete?

Um Wahlkreise ohne Direktabgeordnete zu vermeiden, werden im Zwischenbericht mehrere Lösungen aufgelistet. Von der Ampel wird favorisiert, dass Wähler künftig eine Ersatzstimme haben sollen – sie also eine dritte Stimme vergeben dürfen an Bewerber anderer Parteien, mittels der dann das Direktmandat in einem zweiten Schritt vergeben wird. Es fiele dann an Unterlegene. Ein anderes Vorgehen wäre, dass automatisch der oder die Zweitplatzierte zum Zug käme.

Genau das lehnt die Unions-Fraktion ab. In ihrem Sondervotum zum Bericht heißt es, „dass die Nichtzuteilung von Wahlkreismandaten an Kandidaten, die die meisten Stimmen in ihrem Wahlkreis errungen haben, verfassungsrechtlich überaus problematisch ist“. Die Zuteilung an Zweit- oder Drittplatzierte „verstoße gegen die demokratische Mehrheitsregel“.

Noch deutlicher werden die drei von der Union benannten Sachverständigen. Der frühere Verfassungsrichter Rudolf Mellinghoff und die Rechtsprofessoren Bernd Grzeszick und Stefanie Schmahl halten in einem kurzen Sondervotum das Ampel-Modell rundweg für „verfassungswidrig“.

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