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Ärztefehler kommen vor. Ein Gesetz zur Unterstützung der Patienten fehlt. Foto: dpa

© picture-alliance/ dpa

Politik: Für mehr Patientenrechte

Zehn Länder preschen mit Vorschlägen vor, weil die Bundesregierung abwartet

Berlin - Der Vorstoß ist zugleich Vorwurf: „Seit fast 20 Jahren wird über Patientenrechte diskutiert, seit zwei Jahren warten wir auf den angekündigten Gesetzentwurf der Bundesregierung“, beschwert sich Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Unter ihrer Federführung sind die Gesundheitsminister von zehn Bundesländern aus SPD, Grünen und Linkspartei nun selber aktiv geworden und haben gemeinsam formuliert, was aus ihrer Sicht in ein wirksames Patientenrechtegesetz gehört. Und das ist deutlich mehr, als von der schwarz-gelben Koalition anvisiert.

Am Freitag präsentierten die Ressortchefs aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hamburg, Berlin und Bremen ihre Forderungen. Dazu gehört der Rechtsanspruch auf Zweitmeinung und Einsicht in die Patientenakte, ein „Härtefallfonds“ für Opfer von Behandlungsfehlern sowie die Verpflichtung medizinischer Einrichtungen auf Risikomanagement inklusive „Meldesystem für kritische Ereignisse“. Und bei groben Behandlungsfehlern soll die Beweislast „auf die Behandelnden verlagert“ werden.

Schätzungen zufolge werden pro Jahr eine Million Patienten zu Opfern solcher Fehler. Allerdings verzichten die meisten auf Klage oder Schlichtungsversuch bei den Ärztekammern, weil sie sich davon wenig versprechen. Nach den Vorstellungen der Länder soll Betroffenen künftig auch unbürokratisch geholfen werden, wenn ihnen die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen „nicht oder erst nach langwierigen Verfahren gelingt“. Über Kontrollen sei zudem sicherzustellen, dass die Ärzte „ausreichend haftpflichtversichert sind“. Der AOK-Bundesverband lobte die Länderinitiative und sprach von „guten Vorschlägen“.

Mit dem Versprechen, die Rechte von Patienten gesetzlich zu bündeln und dabei auch kräftig nachzubessern, war die Koalition vor zwei Jahren angetreten. Auf Druck der Ärzte musste sie als erstes die Begrifflichkeit ändern. Aus dem im Koalitionsvertrag angekündigten „Patientenschutzgesetz“ wurde aufgrund von Ärzteprotesten ein „Patientenrechtegesetz“. Dann geschah lange gar nichts. Erst im März 2011 lieferte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), die Eckpunkte für das Gesetzesvorhaben ab, aus der versprochenen Verabschiedung „noch in diesem Jahr“ wird jedoch nichts mehr. Nun heißt es, der Referentenentwurf werde im November noch kommen und Anfang 2012 das Kabinett passieren. Mitte nächsten Jahres könne das Patientenrechtegesetz dann in Kraft treten.

Ob es den Betroffenen viel bringt, ist fraglich. Wer Zöllers Eckpunkte gelesen hat, musste feststellen, dass vieles darin nur noch vage und als Wunschvorstellung daherkommt. Von der ursprünglichen Forderung nach einem Entschädigungsfonds etwa, aus dem Opferansprüche unbürokratisch abgegolten werden und der von Ärzten, Patienten und Haftpflichtversicherern gemeinsam finanziert wird, war plötzlich nicht mehr die Rede. Ein Entgegenkommen an die Ärzte, die den Fonds als „populistisch“ kritisiert und vor einem unnötigen Doppelsystem der Schadensregulierung gewarnt hatten. Und bei den emfpohlenen Fehlervermeidungssystemen für Kliniken und Arztpraxen setzt Zöller nur auf Freiwilligkeit und finanzielle Anreize.

Die Länder gehen hier deutlich weiter – verweisen allerdings auch darauf, dass das Gesetz „nicht nur den glücklicherweise seltenen Fall eines Behandlungsfehlers regeln“, sondern vor allem Alltagsprobleme der Patienten aufgreifen und ihre Stellung stärken solle. So müssten Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen auch verpflichtet werden, die Behandlung „in angemessener Frist“ zu gewährleisten. Für sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen, mit denen Ärzte ihr Gehalt aufbessern, die aber von den Kassen nicht bezahlt werden, müsse es schärfere Kriterien und bessere Kontrollen geben. Und Patientenvertreter sollten mehr Einfluss in Entscheidungsgremien erhalten.

Leider habe die Regierung „die wiederholten Angebote der Länder zur Zusammenarbeit nicht aufgegriffen“, bedauert Prüfer-Storcks. Nun warnt die Hamburger Senatorin vor weiterer Verschleppung. Wenn die Berliner nicht handelten, könne aus den Eckpunkten der Länder „auch eine Gesetzesinitiative werden“.

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