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Der Landwirt Cédric Herrou gibt nach dem Urteil vor Journalisten in Nizza eine Erklärung ab.

© AFP/VALERY HACHE

Hilfe für Migranten: Milde Strafe für Flüchtlingshelfer in Frankreich

Der Olivenbauer Cédric Herrou half Flüchtlingen über die Grenze von Italien nach Frankreich. Ein Gericht verhängte gegen ihn eine Geldstrafe auf Bewährung.

Das Strafgericht in Nizza hat den Landwirt Cédric Herrou, der mehrfach Flüchtlinge in seinem Lieferwagen über die Grenze von Italien nach Frankreich transportiert hatte, zu einer Geldstrafe von 3000 Euro auf Bewährung verurteilt. Der Einsatz des 37-jährige Olivenbauern Herrou war international zum Symbol für die Mitmenschlichkeit in Zeiten der Flüchtlingskrise geworden. Dennoch musste er sich vor Gericht verantworten, weil ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf, sich nicht an die Bedingungen eines Gesetzes von 2012 zu halten. Demnach gehen private Flüchtlingshelfer in Frankreich nur dann straffrei aus, wenn sie Migranten aus humanitären Gründen beherbergen, mit Essen versorgen oder ihnen medizinische Hilfe leisten. Herrou wurde hingegen vorgeworfen, irreguläre Flüchtlinge nach Frankreich geschleust zu haben.

Polizisten schicken Migranten bei Ventimiglia systematisch zurück

Herrou lebt in einem französischen Bergdorf unweit der italienischen Küstenstadt Ventimiglia. Migranten, die von Ventimiglia den Weg nach Norden suchen, werden schon seit Jahren systematisch von der französischen Polizei zurückgeschickt. Vor eineinhalb Jahren begann Herrou, Flüchtlinge auf seinem Bauernhof aufzunehmen. Andere Anwohner aus dem Gebirgstal der Roya halfen ebenfalls – mit Kleiderspenden oder beim Kochen. Ins Visier der Justiz geriet Herrou, als sein Lieferwagen im vergangenen August von der Polizei gestoppt wurde. An Bord waren acht Flüchtlinge aus Eritrea. Herrou kam zwar damals mit einer Ermahnung davon. Aber dann quartierte er Migranten auf eigene Faust in einer stillgelegten Ferienanlage der Staatsbahn SNCF ein – damit war aus der Sicht der Staatsanwaltschaft das Maß endgültig voll.

Staatsanwaltschaft verlangte Beschlagnahmung des Lieferwagens

Das Gericht in Nizza ließ aber dennoch Milde walten. Weder zog sie den 37-Jährigen wegen der Einquartierung von 50 Eritreern im SNCF-Ferienheim zur Rechenschaft, noch kam es zur Beschlagnahme von Herrous Lieferwagen, welche die Staatsanwaltschaft verlangt hatte. Die Beförderung der Migranten von Italien nach Frankreich befand des Gericht allerdings für strafwürdig. An seinem Einsatz für Flüchtlinge will Herrou trotzdem festhalten. „Wir werden weitermachen, weil es notwendig ist“, erklärte er nach dem Urteil. Herrou wirft den französischen Behörden vor allem vor, ihre gesetzlichen Pflichten bei der Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zu vernachlässigen.

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