zum Hauptinhalt
Canan Kaftancioglu (Mitte) verlässt das Gerichtsgebäude.

© Bulent Kilic/AFP

Kaftancioglu geht in Berufung: Lange Haft für Oppositionschefin in Istanbul

Verurteilt worden ist CHP-Chefin Kaftancioglu unter anderem wegen „Terrorpropaganda“ und „Präsidentenbeleidigung“. Ins Gefängnis muss sie vorerst nicht.

Die Istanbuler Vorsitzende der oppositionellen Republikanischen Volkspartei (CHP) ist am Freitag zu fast zehn Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht der türkischen Metropole befand Canan Kaftancioglu wegen alter Tweets und anderer Äußerungen der "Terrorpropaganda", der "Präsidentenbeleidigung" und der "Beleidigung der Türkischen Republik" schuldig, wie ihre Partei mitteilte. Die Haftstrafe lautet demnach auf neun Jahre, acht Monate und 20 Tage.

Da sie keine Reue zeigte und nach einer vorherigen Gerichtsanhörung ein kritisches Gedicht des linken Dichters Nazim Hikmet verlesen habe, sei die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden, teilte ein CHP-Vertreter mit. Allerdings wird die streitbare Oppositionspolitikerin demnach für die Dauer des Berufungsverfahrens nicht festgenommen. Ihrer Partei zufolge muss nun ein Berufungsgericht binnen sechs Monaten über den Fall entscheiden. Der oppositionellen Spitzenpolitikerin drohten ursprünglich bis zu 17 Jahre Haft.

Kaftancioglu ist als CHP-Chefin von Istanbul eine einflussreiche Unterstützerin ihres Parteikollegen Ekrem Imamoglu, der Ende Juni zum Istanbuler Bürgermeister gewählt worden war. Die CHP hatte damit zum ersten Mal seit langem der Regierungspartei AKP von Präsident Recep Tayyip Erdogan das wichtigste Bürgermeisteramt des Landes abgenommen. Die CHP warf der AKP vor, Kaftancioglu für das Wahlergebnis bestrafen zu wollen.

Experten zufolge hat die Zahl der Beleidigungsklagen stark zugenommen, seitdem Erdogan Präsident ist. Auch Deutsche sind immer wieder betroffen. Der jüngste bekanntgewordene Fall ist eine weitere Klage gegen die in der Türkei bereits wegen Terrorvorwürfen verurteilte Kölner Sängerin Hozan Cane (Künstlername). Der nächste Verhandlungstermin ist ihrer Anwältin zufolge für den 16. September angesetzt. Anlass der Klage sei eine Karikatur von Erdogan, die jemand auf einer Facebook-Seite mit Canes Namen geteilt habe.

Auch ein deutscher Mitarbeiter der Friedrich-Naumann-Stiftung in Istanbul ist wegen Präsidentenbeleidigung angeklagt. Aret D. steht am 8. Oktober wieder vor Gericht. Er hatte der Anklageschrift zufolge im Juni 2018 in einem Tweet das Wort „Ober-Dieb“ („bascalan“) benutzt. (AFP, dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false