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Politik: Kampfhunde müssen draußen bleiben

Verfassungsgericht: Importverbot und Rasselisten sind rechtens / Berlin sieht sich bestätigt

Karlsruhe/Berlin. Das Importverbot bestimmter Kampfhunderassen verstößt nicht gegen die Grundrechte von Züchtern. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Allerdings sei das bundesgesetzliche Zuchtverbot ebenso wie eine dazugehörige Strafvorschrift verfassungswidrig, weil der Bund damit seine Kompetenzen überschritten habe.

Mit dem Urteil haben die Verfassungsbeschwerden von insgesamt 52 Hundezüchtern nur sehr eingeschränkt Erfolg. Denn das Gericht verwies ein Zuchtverbot in die Zuständigkeit der Länder. Entsprechende Regelungen gibt es teilweise bereits. Schleswig- Holstein und Brandenburg kündigten Gesetzesnovellen an, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen sehen die Entscheidung als Bekräftigung ihrer Gesetze. Das Bundesinnenministerium kündigte an, sich mit den Ländern für einheitliche Verbotsgesetze abstimmen zu wollen.

Der Deutsche Kinderschutzbund begrüßte das Urteil. Der Verband für das Deutsche Hundewesen kritisierte, das Verbot erzeuge eine Scheinsicherheit, da auch andere Rassen gefährlich seien. Die Bundestierärztekammer betonte, es gebe keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass gewisse Rassen per se aggressiv seien. Das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde war 2001 erlassen worden, nachdem Kampfhunde in Hamburg ein Kind totgebissen hatten. Es untersagt Import und Zucht von vier Rassen sowie deren Kreuzungen. Parallel erließen mehrere Länder Rechtsverordnungen, die den Umgang mit Kampfhunden reglementierten. Sie wurden aber von Verwaltungsgerichten aus formalen Gründen aufgehoben. Zum Teil hielten die Gerichte die pauschale Klassifizierung bestimmter Rassen als gefährlich für unzulässig.

Solche „Rasselisten“ darf der Gesetzgeber aber aufstellen, urteilte das Verfassungsgericht. Die Annahme, bestimmte Rassen seien gefährlicher als andere, sei „vertretbar und nicht offensichtlich unrichtig“, hieß es zur Begründung. Zwar dürfe nicht allein von der Rasse auf die Gefährlichkeit geschlossen werden. Sie stelle aber „unbestritten ein Potenzial“ dar. Bei Hunden anderer Rassen wie Schäferhund, Dogge, Dobermann oder Rottweiler sei dies nicht der Fall. Gefährliche Rassen wie Bullterrier seien zudem „überproportional häufig an Beißvorfällen beteiligt“.

Berlin sieht sich nach dem Urteil bestätigt. „Wir sind mit unserem Entwurf zum Hundegesetz auch nach dieser Entscheidung auf dem richtigen Weg“, sagte Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner. Seit Juli 2000 seien mit der neuen Verordnung die Hundebisse um rund 30 Prozent zurückgegangen, sagte die PDS-Politikerin. Mit rund 110 000 offiziell gemeldeten Hunden gilt Berlin auch als Hundehauptstadt Deutschlands.

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