zum Hauptinhalt
Bürgerverbände fordern mehr Transparenz bei den Politiker-Einkünften. Die Parteien wollten noch vor der Bundestagswahl eine Neuregelung schaffen - und haben sich nun in der Tat geeinigt.

© dapd

Update

Keine Einigung der Bundestagsfraktionen: Koalition bringt Neuregelung für Nebeneinkünfte auf den Weg

Union und FDP haben sich auf ein Modell geeinigt, nach dem Abgeordnete künftig ihre Nebeneinkünfte offenlegen sollen. Geplant sind zehn Stufen, die höchste soll für Einkünfte ab 250.000 Euro gelten. Allerdings: Schwarz-Gelb wählt den Alleingang - gegen die Stimmen der Opposition.

Die schwarz-gelbe Regierungskoalition wählt in Sachen Nebeneinkünfte den Alleingang, eine Einigung aller Fraktionen beim Thema Nebeneinkünfte ist gescheitert. Den Beschluss von Union und FDP teilte der Parlamentsgeschäftsführer der Union, Michael Grosse-Brömer (CDU), am Donnerstag in Berlin mit. Künftig sollen Nebeneinkünfte demnach in zehn Stufen offengelegt werden. Die niedrigste Stufe solle für Einkünfte ab 1000 Euro gelten, die höchste ab 250.000 Euro. Das beschloss nach seinen Angaben die Rechtstellungskommission des Ältestenrates mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen.

Mit der Neuregelung, die noch vom Bundestag beschlossen werden muss, würde das Stufenmodell für die Offenlegung von Nebeneinkünften deutlich verfeinert. Bislang werden Nebeneinkünfte nur sehr grob in drei Stufen veröffentlicht: Stufe 1 für Einkünfte zwischen 1000 und 3500 Euro, Stufe 2 bis 7000 Euro und Stufe 3 für jegliche Einkünfte über 7000 Euro.

Im Vorfeld hatte die Opposition auf eine Offenlegung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent genau gedrängt, die Koalitionsfraktionen hatten eine Erweiterung des Stufenmodells vorgeschlagen. Noch am Morgen hatte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, im ARD-„Morgenmagazin“ gesagt, dass weniger als 13 Stufen für ihn nicht akzeptabel seien. Beck erläuterte aber auch, die Grünen könnten einem Stufenmodell dann zustimmen, wenn der Bürger daraus erkennen könne, „um wie viel Geld geht es da ungefähr und hat das eine Auswirkung auf die politische Willensbildung des Abgeordneten“.

In der vergangenen Woche hatte die Kommission ihre Beratungen vertagt und der Bundestagsverwaltung aufgegeben, verschiedene Modelle zu berechnen. Diese waren heute Grundlage der Gespräche. Die Diskussion über neue Transparenzrichtlinien war wegen der Honorare des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück neu entbrannt.

Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms (FDP), der die Rechtsstellungskommission leitet, hatte im Vorfeld gesagt, das jetzige Stufenmodell werde von allen Seiten als unzureichend angesehen. Das den Abgeordneten entgegengebrachte Misstrauen sei allerdings völlig unberechtigt: „Es gibt keinen sichtbaren Missbrauchsfall im Deutschen Bundestag.“ Solms räumte ein, die komplette Offenlegung wäre für die Mehrheit der Parlamentarier durchaus vorstellbar. Bei anderen, vor allem Mitgliedern der freien Berufe, wie Anwälten und selbstständigen Unternehmern und Handwerkern, würden jedoch „schutzwürdige Interessen Dritter belastet“. (Tsp, AFP, dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false