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Eine Mitarbeiterin der Pflege läuft über einen Gang auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Essen.

© dpa/Fabian Strauch

Krankenhaustransparenzgesetz: Kliniken müssen über Komplikationsrate und Todesfälle informieren

Insgesamt 3221 Behandlungsfehler mit Schaden wurden 2022 bestätigt. Doch die Dunkelziffer ist deutlich höher. Ein neues Gesetz soll zudem das Leistungsgeschehen eines Krankenhausstandorts verdeutlichen helfen.

Krankenhäuser sollen ab April 2024 umfangreiche Informationen über die Qualität ihrer Behandlungen auf einer Internet-Plattform veröffentlichen müssen. Das geht aus einer sogenannten Formulierungshilfe der Bundesregierung eines „Krankenhaustransparenzgesetzes“ für die Ampelfraktionen hervor, die den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vorlag. Demnach müssen im Internet das jeweilige Leistungsangebot und die personelle Ausstattung veröffentlicht werden.

Auch weitere Qualitätsdaten sollen publiziert werden wie etwa die Rate der Komplikationen sowie der Todesfälle. Auch sollen die Kliniken mitteilen, welcher „Leistungsstufe“ sie zuzuordnen sind, also ob es sich etwa um wohnortnahe Grundversorgung handelt oder einen Maximalversorger wie bei Universitätskliniken.

Informationen zum Leistungsgeschehen des Krankenhausstandorts

„Mit dem Gesetzentwurf werden Transparenz und Qualität der Krankenhausbehandlung in Deutschland nachhaltig gestärkt“, hieß es demnach in dem Entwurf. Durch die Veröffentlichung der Informationen solle sich jeder über das Leistungsgeschehen des jeweiligen Krankenhausstandorts angemessen informieren können. „Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet“, zitierten die RND-Zeitungen aus dem Papier.

Im Juli hatten sich Bund und Länder nach monatelangem Ringen auf die wesentlichen Linien einer Krankenhausreform geeinigt. Im Eckpunkte-Papier ist auch festgelegt, dass das Bundesgesundheitsministerium in einem eigenen Gesetz die Veröffentlichung von Qualitätsdaten regeln will. An dem Vorhaben hatten die Länder vorab kritisiert, dass es für weniger gut bewertete Kliniken „rufschädigend“ sein könnte.

Insgesamt 3221 Behandlungsfehler mit Schaden im vergangenen Jahr bestätigt

Die Prüfer der gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr 3221 Behandlungsfehler bestätigt, durch die Patienten vorübergehend oder dauerhaft geschädigt wurden. Das waren etwa so viel wie im Vorjahr, wie der Medizinische Dienst berichtete. Die Dunkelziffer ist allerdings deutlich höher. Experten gehen davon aus, dass es bei etwa einem Prozent aller Krankenhausfälle zu Behandlungsfehlern kommt. Nur etwa drei Prozent werden aber nachverfolgt.

Insgesamt gingen die Gutachter des Medizinischen Dienstes Bund im vergangenen Jahr 13.059 Patientenbeschwerden und Verdachtsfällen über mögliche Behandlungsfehler nach. In etwa jedem vierten Fall wiesen die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden nach. In jedem fünften Fall – das betraf 2696 Fälle – war der Fehler auch Ursache des erlittenen Schadens. Das ist wichtig für die Betroffenen, denn nur dann bestehen Chancen auf Schadenersatz.

Bei knapp zwei Dritteln dieser bestätigten Fälle waren die Gesundheitsschäden der Patientinnen und Patienten vorübergehend. Bei mehr als einem Drittel entstand ein Dauerschaden. Ein leichter Dauerschaden kann zum Beispiel eine geringe Bewegungseinschränkung oder eine Narbe sein. Zu mittleren Schäden zählen chronische Schmerzen oder erhebliche Bewegungseinschränkungen. In rund drei Prozent der Fälle – das betraf 84 Menschen – führte ein Fehler zum Tod des Patienten. (AFP/pbl)

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