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Kinder und Jugendliche, die Gewalt erfahren haben, müssen bei Gerichtsverfahren besonders sensibel behandelt werden. Foto: dpa

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Leitfaden für Familiengerichte im Umgang mit Kindern: „Verfahren können für die Betroffenen traumatisierend sein“

Kinder und Jugendliche, die Opfer von seelischer und körperlicher Gewalt sind, leiden unter Verfahren vor dem Familiengericht. Experten zeigen, wie man sie sensibler behandeln kann.

Verfahren vor Familiengerichten können für Kinder und Jugendliche, die von seelischer und körperlicher Gewalt betroffen sind, sehr belastend sein. Um diese Belastungen zu reduzieren und die Verfahren sensibler und kindgerechter zu gestalten, hat der „Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ der Justizministerkonferenz einen Leitfaden vorgestellt. In dem Rat sitzen Politiker, Fachleute aus verschiedenen Bereichen sowie Betroffene.

Informationen für Familienrichter, Rechtsanwälte, Jugendämter

Der Leitfaden richtet sich vor allem an Familienrichter, aber auch an Mitarbeiter von Jugendämtern sowie Rechtsanwälte. Als wichtigen Punkt bezeichnet der Rat das Recht eines Kindes auf rechtliches Gehör. In jedem Verfahrensstadium sollten Äußerungen der Kinder berücksichtigt werden. Kinder sollten persönlich angehört werden und ihnen zugleich mitgeteilt werden, dass sie sich nicht äußern müssen, wenn sie nicht wollen.

Da es für Kinder besonders wichtig ist, wie mit ihren Äußerungen umgegangen wird, sollten Kinder darüber informiert werden, in welcher Form ihre Aussagen in dem Verfahren verwendet beziehungsweise berücksichtigt werden. Das sind nur einige der Handlungsempfehlungen.

Der Leitfaden zeigt Spielräume für eine kindgerechtere Ausgestaltung von familiengerichtlichen Verfahren auf“

Lisa Paus, Bundesfamilienministerin

Bundesfamilienministerin Lisa Paus sagte zu den Empfehlungen der Fachleute: „Der Leitfaden zeigt Spielräume für eine sensiblere und kindgerechtere Ausgestaltung von familiengerichtlichen Verfahren auf.“

Familiengerichte können jetzt bundesweit besser vernetzt werden

Der aktuelle Vorsitzende der Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich erklärte: „Wir müssen die Schwächsten unserer Gesellschaft schützen. Es ist Aufgabe des Staates, die ungestörte Entwicklung und ein gewaltfreies Aufwachsen von Kindern zu gewährleisten.“ Mit dem Praxisleitfaden könnten die Familiengerichte bundesweit weiter vernetzt werden.“

Auch Kerstin Claus, die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ist zufrieden. „Gerade von sexueller Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche erleben die Verfahren in den Familiengerichten oft als sehr belastend und auch traumatisierend“, sagte sie.

Betroffene erleben Verfahren vor dem Familiengericht oft als sehr belastend“

Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Damit sie sich gut und sicher begleitet fühlten, müssten die gerichtlichen Verfahren an ihren Bedürfnissen ausgerichtet werden.

Mit dem „Praxisleitfaden erhielten Familien-Richterinnen und -Richter und weitere am Verfahren beteiligten Berufsgruppen konkrete Empfehlungen, wie sie die verschiedenen Verfahrensschritte im Interesse und zum Wohle der Kinder und Jugendlichen gestalten könnten.

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