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Finanzminister Christian Lindner (FDP)

© Reuters/Fabrizio Bensch

Lindners Sparvorgaben: Anspruch auf Elterngeld nur noch für Jahreseinkommen bis 150.000 Euro

Die Einkommensgrenze für das Elterngeld wird halbiert. Das Familienministerium warnt vor negativen Auswirkungen auf die gleichstellungspolitischen Ziele.

Der von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auf den Weg gebrachte Sparhaushalt für 2024 führt nach „Spiegel“-Informationen auch zu Einschnitten beim Elterngeld. Künftig sollen nur noch Eltern mit einem Jahreseinkommen von bis zu 150.000 Euro Anspruch auf diese familienpolitische Leistung haben, wie das Magazin am Montag berichtete.

Bislang lag die Einkommensgrenze bei 300.000 Euro. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) folge damit Vorgaben aus dem Bundesfinanzministerium.

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Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen sieht den Vorstoß kritisch. Paus trage „vor allem auch für die Gleichstellungspolitik dieses Landes Verantwortung, nicht für die Sozialpolitik“, sagte sie dem Tagesspiegel. Jensen finde den „Robin-Hood-Reflex im Kontext ihrer Etat-Aufstellung etwas befremdlich“.

Sie warf Paus vor, mit ihrem Vorschlag zu einer schlechteren Verteilung der Familienarbeit beizutragen. „Ich jedenfalls kann aus gleichstellungspolitischer Sicht nicht nachvollziehen, warum die Ministerin mit dem nun kursierenden Vorschlag die Möglichkeiten für Mittelschichtsfamilien, sich die Care-Arbeit fair aufzuteilen, signifikant verschlechtern möchte“, sagte sie.

Demnach sollen die Ausgaben 2024 im Vergleich zu diesem Jahr um 290 Millionen Euro auf knapp acht Milliarden Euro sinken. Zunächst waren dem Bericht zufolge auch Leistungskürzungen beim Elterngeld im Gespräch.

Diese habe das Familienministerium jedoch vermeiden können, indem es den Kreis der Berechtigten einschränkte, berichtete der „Spiegel“ weiter. Das Familienministerium bedauert demnach die Einschnitte und warnt vor negativen Auswirkungen auf die gleichstellungspolitischen Ziele der Bundesregierung.

Derzeit dürfen Paare 14 Monate lang Erziehungsgeld beziehen. Dabei handelt es sich um eine staatliche Lohnersatzleistung. Sie sichert das Einkommen junger Eltern, wenn diese sich in den ersten Lebensmonaten des Nachwuchses der Erziehung widmen statt zu arbeiten. (AFP)

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