zum Hauptinhalt
Wie steht es mit den Oppositionsrechten? Die Karlsruher Richter sollen's jetzt richten.

© dpa

Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe: Linkspartei will Parlamentsrechte einklagen

Die Linke zieht vors höchste deutsche Gericht: Die Richter in Karlsruhe sollen klären, ob eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags rechtens ist. Doch die Entscheidung über die Klage birgt einige Risiken - auch für die Opposition.

Von Robert Birnbaum

Hans-Peter Schneider freut sich schon: "Es wird ein großes Verfahren!" Am Dienstag hat die Linke im Bundestag eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, mit der sie ihre Oppositionsrechte erzwingen will, vor allem, aber nicht nur das Recht auf abstrakte Normenkontrolle von Gesetzen. Der Staatsrechtler Schneider hat die Klageschrift verfasst. Wenn er in Karlsruhe recht bekommt, hat die große Koalition ein Problem. Wenn er verliert, haben Grüne und Linke ein noch viel größeres Problem. Es wird also, da hat Schneider recht, tatsächlich ein großes Verfahren.

Um die Brisanz zu verstehen, muss man sich daran erinnern, wie sich die "übergroße Koalition" (Schneider) nach der Bundestagswahl mit der Mini-Opposition über deren parlamentarische Rechte stritt. Am Anfang stand ein Angebot der Regierungsfraktionen, die Zwerge freiwillig gut zu behandeln. Doch am Ende gaben Union und SPD dem Drängen nach, Regelungen in der Geschäftsordnung des Bundestages festzuschreiben.

Das könnte sich im Nachhinein als Falle erweisen. Denn, sagt Schneider, was im neuen Paragrafen 126a der Geschäftsordnung steht, stelle "objektiv zumindest verfassungswidriges Recht dar". Wo das Grundgesetz für bestimmte Rechte ein Quorum von 25 Prozent der Abgeordneten vorschreibt, hat der Bundestag kurzerhand festgesetzt, dass ihm 120 Parlamentarier auch genügen – also so viele wie Linke und Grüne zusammen haben, abzüglich ein paar, die krank werden oder verreisen dürfen.

Atemberaubende Volte

Das aber, argumentiert der Professor aus Hannover, gehe nicht: Der Bundestag hätte die Verfassung und die einschlägigen Gesetze ändern müssen, wenn er der Kleinstopposition die gleichen Rechte wie früheren, größeren Oppositionstruppen geben wollte.

So weit erscheint das leicht verständlich. Die Volte aber, die der Staatsrechtler danach schlägt, hat etwas leicht Atemberaubendes. Sogar Gregor Gysi, selbst Jurist, gibt zu: "Es ist sehr schwierig zu sagen, dass das Grundgesetz verfassungswidrig ist." Ziemlich genau das aber sagt sein Anwalt Schneider.

Nach seiner Meinung – "Ich gelte als der Oppositionspapst" – hätte der Bundestag die Anträge der Opposition auf Verfassungsänderung gar nicht ablehnen dürfen. Denn ein Zustand, in dem die Opposition ihre Rechte als Opposition nicht wahrnehmen könne, verstoße gegen übergeordnete Grundsätze wie das Demokratieprinzip.

"Wir verlangen sozusagen Verfassungsdisziplin", sagt Schneider. Er verweist auch auf historische Vorbilder – schon die erste große Koalition hat Quoren zugunsten der Opposition in der Verfassung gesenkt. Gysi glaubt, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes sich eine derart kleine Opposition wie heute einfach nicht vorstellen konnten. Er plädiert für eine Ergänzung, die das Problem für alle Zeit löst: Oppositionsrechte werden gebunden an 25 Prozent der Stimmen "oder die Gesamtheit der Oppositionsfraktionen".

Der Linken-Fraktionschef freut sich schon auf den Vortrag, den er dem Gericht halten wird. Auch Schneider glaubt an den Erfolg: "Wir bewegen uns in Neuland, aber in gefestigtem Neuland." Über das Risiko der Klage reden beide nicht. Dabei liegt das im Grunde auf der Hand: Wenn die Karlsruher Richter bloß die Geschäftsordnung als grundgesetzwidrig kippen, ohne zugleich den Bundestag zur Verfassungsänderung zu verdonnern – dann steht die Opposition auf einen Schlag ziemlich rechtlos da.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false