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Justiz: Ministerin will Sicherungshaft stutzen

Nach den Vorstellungen von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sollen nur noch Gewalt- und Sextäter in dauerhafte Verwahrung nach der Haft.

Berlin - Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant, die umstrittenen Sicherungsverwahrung für gefährliche Täter an wichtigen Stellen zu beschneiden – und dafür an anderen auszubauen. Künftig sollen nur noch Gewalt- und Sextäter in die dauerhafte Verwahrung nach Verbüßen ihrer Haft genommen werden, nicht mehr beispielsweise notorische Betrüger. Man wolle sich auf „die wirklich gefährlichen Täter konzentrieren“, erläuterte die Ministerin ihre Eckpunkte für einen Gesetzentwurf, den sie am Mittwoch vorstellte. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, mit der verurteilte Täter vor ihrer Entlassung nur aufgrund ihrer Gefährlichkeit in die Verwahrung kommen können, wird – außer für Altfälle – abgeschafft. Die im Strafurteil „vorbehaltene“ Sicherungsverwahrung wird dagegen erleichtert und soll auch gegen Ersttäter verhängt werden können. Künftig muss die Verwahrung folglich gleich im Strafurteil angeordnet oder ausdrücklich vorbehalten werden.

Die Sicherungsverwahrung sei in der Vergangenheit als „hektische Reaktion auf spektakuläre Einzelfälle“ immer wieder verschärft worden, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Die Zahl der Verwahrten habe sich so zwischen 2001 und 2009 auf rund 500 verdoppelt. Leutheusser-Schnarrenberger mahnte eine „unaufgeregte und sachliche Debatte“ an. Widerspruch vom Koalitionspartner dürfte es vor allem beim Wegfall der nachträglichen Verwahrung geben, einem rot-grünen Projekt, das der Maxime von Kanzler Gerhard Schröder vom „Wegsperren für immer“ gefolgt war und auch in der Union auf Zustimmung stieß. Leutheusser-Schnarrenberger erklärte die Maßnahme jetzt für gescheitert. Nur in einem Dutzend Fälle hätten Gerichte die Anordnung, die theoretisch für bis zu 10 000 Menschen in Betracht käme, bestätigt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte kürzlich eine rückwirkende Verschärfung aus dem Jahr 1998 kritisiert. Im Gefolge dieses Urteils könnten über 100 Täter in Deutschland freikommen. Erstmals hat sich jetzt ein Oberlandesgericht ausdrücklich gegen den EGMR gestellt und die Freilassung eines Mannes verweigert: EGMR-Urteile wirkten nur für den Einzelfall und „nicht unmittelbar in die nationale Rechtsordnung hinein“, entschied das OLG Koblenz am Mittwoch. Für vergleichbare Fälle brauche es ein Gesetz. Diese Problematik nimmt der Entwurf der Ministerin jedoch nicht auf. Jost Müller-Neuhof

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