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Viele Kinder in Deutschland sind Opfer von sexuellem Missbrauch.

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Aufarbeitung vieler Fälle bis 2023 unrealistisch: Missbrauchs-Kommission will bis 2028 arbeiten

Die Laufzeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch endet 2023. Die Experten sagen aber, sie benötigten mehr Zeit.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs nimmt die anstehenden Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl zum Anlass, Druck auf die Politik auszuüben. In einem Positionspapier fordert die Kommission, dass die Laufzeit ihres Auftrags, die bisher 2023 endet, mindestens bis 2028 verlängert wird.

Zudem sei es „weiterhin essenziell“, dass die Kommission ihre Unabhängigkeit bewahren könne, nicht weisungsgebunden sei und keiner Fachaufsicht unterstehe. „Die Arbeit der Kommission braucht eine gesetzliche Grundlage. Diese sollte in der nächsten Legislaturperiode geschaffen werden“, heißt es in dem Positionspapier. „Für die Aufarbeitung auf Bundesebene muss weiterhin die Beteiligung von Betroffenen sichergestellt sein.“

Die Kommission arbeitet seit 2016

Die Kommission arbeitet seit 2016 und hat den Auftrag, sexuellen Kindesmissbrauch in allen Bereichen der Gesellschaft seit 1949 bis in die Gegenwart zu untersuchen. Bislang haben sich mehr als 2800 Menschen an die Kommission gewandt.

Viele Opfer schilderten, dass ihnen als Kindern und später auch als Erwachsenen nicht zugehört worden sei und ihre Berichte über sexuelle Gewalt ignoriert, bagatellisiert oder zurückgewiesen worden seien. Die Kommission wertet Erkenntnisse aus Berichten von Betroffenen aus der Bundesrepublik Deutschland und der DDR aus und veröffentlicht die Ergebnisse.

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Die Kommissionsvorsitzende Sabine Andresen erklärte bei der Vorstellung des Positionspapiers: „Die Kommission ist 2016 mit dem Auftrag gestartet, sexuellen Kindesmissbrauch in allen Bereichen zu untersuchen. Das ist bis 2023 nicht zu schaffen.“

Aktuelle Schwerpunkte der Kommission wie der Sport, die Schule oder Jugendämter könnten bis dahin allenfalls angerissen werden. Betroffene hätten ein Recht auf nachhaltige, unabhängige Aufarbeitung, sie sei ein zentraler Bestandteil, Verantwortung für staatliches und gesellschaftliches Versagen zu übernehmen.

Der Missbrauchsbeauftragte möchte einen Aufarbeitungsrat

Johannes-Wilhelm Rörig, der Unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, hatte dagegen erklärt, er favorisiere, dass die unabhängige Auftragskommission in den nächsten drei Jahren in einen Aufarbeitungsrat mit mehr Kompetenzen überführt werde.

Dieser Rat sollte bei seinem Amtsnachfolger oder seiner Amtsnachfolgerin bleiben. Rörig zieht sich bis Ende des Jahres von seinem Amt zurück.

Für die Berufung der Ratsmitglieder soll nach Rörigs Ansicht der Bundestag zuständig sein. Diesem Gremium sollten auch Bundestagsabgeordnete angehören. Der Rat könne die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in verschiedenen Institutionen begleiten. Zudem könne er Einfluss nehmen auf die Vergabe von Forschungs- und Untersuchungsvorhaben.

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