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Ernst-Wolfgang Böckenförde 1995 im 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts

© Uli Deck/dpa

Mit 88 Jahren: Ehemaliger Bundesverfassungsrichter Böckenförde gestorben

Der ehemalige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde ist im Alter von 88 Jahren gestorben. Er gehörte von 1983 und 1996 dem Verfassungsgericht an.

Der Rechtsphilosoph und frühere Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde ist am Sonntag im Alter von 88 Jahren gestorben. Nach seiner Habilitation 1964 lehrte er als Professor für öffentliches Recht an den Universitäten Heidelberg, Bielefeld und Freiburg im Breisgau. Von 1983 bis 1996 war er als Richter in Karlsruhe. Dort war er vor allem für das Asyl- sowie für das Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht zuständig.

Weithin bekannt wurde das SPD-Mitglied mit dem Diktum: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Kritiker warfen dem bekennenden Katholiken vor, er habe damit der Religion eine Rolle für den Erhalt staatlicher Ordnung zugeschrieben, die ihr so nicht zukomme.

Böckenförde selbst stellte später klar, dass er ein „verbindendes Ethos“ gemeint habe, das aus Quellen wie Christentum, Humanismus und Aufklärung stamme.

Das Verfassungsgericht erinnerte in einer Mitteilung beispielhaft an die Entscheidungen zum Länderfinanzausgleich und zu „Nachfluchttatbeständen“, die Böckenförde vorbereitet hatte. Elf Mal habe er mit einem Sondervotum eine abweichende Meinung abgegeben.

Er wurde unter anderem mit dem Hannah-Arendt-Preis für politisches Denken ausgezeichnet. Zuletzt lebte Böckenförde in Au bei Freiburg. (mit dpa)

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