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Politik: Opposition verlangt Aufklärung über die Rolle des BND

Grüne und FDP zweifeln an Zuständigkeit des Geheimdienstes für Steuerdelikte / CDU-Experte: Kauf der Bankdaten war legitim

Berlin - In der Affäre um deutsche Steuerhinterzieher in Liechtenstein verlangt die Opposition von der Bundesregierung schnellstmöglich Aufklärung über die Rolle des Bundesnachrichtendienstes. „Das Bundeskanzleramt muss in der kommenden Woche die Fakten auf den Tisch legen“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Hans-Christian Ströbele, dem Tagesspiegel. Auch die FDP dringt auf rasche Informationen. BND-Sprecher Stefan Borchert kündigte an, der Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) des Bundestages am Mittwoch Bericht zu erstatten.

Es stelle sich die Frage, ob der BND bei der Aktion seine Kompetenzen überschritten habe, so Ströbele. Er habe seine Zweifel, ob Hilfe bei der Verfolgung von Steuerhinterziehern zu den Aufgaben des Dienstes gehöre. Auch dürfe der BND die im Ausland erlangten Informationen „nicht so einfach an andere Behörden weitergeben“. Des weiteren müsse die Regierung erklären, warum sie das PKG nicht über die BND-Aktion informiert habe.

„Es muss geklärt werden, ob der Dienst tatsächlich im Rahmen der zulässigen Amtshilfe tätig geworden ist“, sagte der FDP-Innenexperte Max Stadler dieser Zeitung. Es sei nicht die Sache eines Nachrichtendienstes, Steuerdelikte zu verfolgen. Unabhängig vom Fall Zumwinkel müssten Steuerdelikte auch in Zukunft streng nach rechtsstaatlichen Methoden ermittelt werden. Auch dürfe nicht an der strikten Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten gerüttelt werden.

Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) verteidigte die Aktion. Er halte den Kauf der Steuerdaten für legitim, sagte er dem Tagesspiegel. Schließlich gehe es um Milliarden von Euro, der Nutzen für das Land sei nicht wegzureden. Allerdings müssten solche Dinge immer im Einzelfall entschieden werden. Wenn man den Anschein erwecke, durch solche Aktivitäten Straftaten zu honorieren, sehe er durchaus ein Dilemma, sagte der CDU- Politiker. Und die Grenze sei klar: Der Staat dürfe „nicht zu einer Straftat anstiften oder sich als Hehler gerieren“. Wenn man etwa „einen Bankeinbruch veranlasst hätte, also so eine Art Watergate, läge der Fall völlig anders“.

Als unproblematisch bezeichnete es Bosbach, dass sich der Auslandsgeheimdienst in Steuerangelegenheiten, also im Grunde sachfremd, betätigte. Offenbar habe er „als Bote fungiert“ und den Steuerfahndern die Daten nur zugeführt. Für den Fall, dass sich der BND in der Steuerfahndung „passiv und nicht selbstermittelnd“ verhalten habe und ihm die Informationen unaufgefordert angeboten wurden, sei die Sache nicht zu beanstanden, sagte auch Hans-Peter Uhl. Aufklärung wünscht sich der CSU-Politiker auch darüber, warum das PKG nicht informiert wurde. Laut Gesetz hat die Bundesregierung „die Pflicht zur umfassenden Unterrichtung des Gremiums“ über „Vorgänge von besonderer Bedeutung“. Um die habe es sich ja wohl gehandelt, sagte Uhl.

Bei der SPD hielten sich die Experten bedeckt. Man werde sich im Parlamentarischen Kontrollgremium am Mittwoch über „die genauen Umstände der Amtshilfe, durch die der BND zur Aufklärung von Steuerstraftaten beigetragen hat, informieren lassen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, dem Tagesspiegel. Dabei würden dann auch „Zuständigkeitsfragen geklärt“.

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