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In einem Bordell in Freiburg wartet eine Prostituierte auf Kundschaft.

© dpa

Prostitution: Juristin: Bordelle nur nach Genehmigung

Die Bundesregierung will das Prostitutionsgesetz von 2002 verschärfen. Die Berliner Anwältin Margarete von Galen, die wohl beste Kennerin des Gesetzes und seiner Auswirkungen, hält die Idee, Bordelle einer Genehmigungspflicht zu unterwerfen, für gut. Viele andere Vorschläge sieht sie kritisch.

Die Juristin Margarete von Galen hat sich dafür ausgesprochen, die Eröffnung von Bordellen künftig an eine ausdrückliche Genehmigung zu knüpfen. Nach dem Prostitutionsgesetz von 2002 genügt bisher eine Anmeldung als Gewerbe. Galen, die als die beste Kennerin des Gesetzes und seiner Auswirkungen gilt, sagte dem Tagesspiegel, hier hätten die Gewerbeämter "in den letzten zwölf Jahren weitgehend versagt" und auf Kontrollmöglichkeiten verzichtet. "Wenn man jetzt eine Erlaubnispflicht einführen würde, wären die Gewerbeämter aber wohl gezwungen, ihrer Kontrollpflicht auch wirklich nachzukommen", sagte Galen dem Tagesspiegel. "Natürlich muss ein Bordellbetreiber zuverlässig sein." Ein Modell dafür könne das Gaststättengesetz sein.

Meldepflicht für Sexarbeit kein Mittel gegen Menschenhandel

Kritisch äußerte sich die Berliner Anwältin zu anderen Forderungen, die in der Koalition diskutiert werden: Eine Meldepflicht für Prostituierte, mit der die Polizei Menschenhandel auf die Spur kommen wolle, würde so zur Überwachung einer ganzen Branche führen. Das sei "unverhältnismäßig" und werde auch den Menschenhandel nicht bekämpfen helfen. Die Wiedereinführung der amtsärztlichen Untersuchung für Prostituierte hielte Galen für "kontraproduktiv" und auch verfassungsrechtlich bedenklich.

Einstellung zur Prostitution hat sich geändert

Erfreut äußerte sich Galen über eine veränderte Haltung Prostituierten gegenüber: "Inzwischen ist weitgehend akzeptiert, dass bei allem, was man regeln könnte, die Grundrechte der von Sexarbeiterinnen zu schützen und zu respektieren sind. Vor zwölf Jahren hätte es noch geheißen, wer in der Prostitution arbeitet, verletzt die eigene Menschenwürde und muss vor sich selbst geschützt werden." Dies sei "ein Fortschritt, den man nicht übersehen darf". Seit dem Gesetz der rot-grünen Bundesregierung gilt Prostitution nicht mehr als sittenwidrig. Sexarbeiterinnen haben seither erstmals auch das Recht, sich in der Sozialversicherung anzumelden.

Frauenministerin will Änderungsvorschläge bis Herbst vorlegen

Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) will im Herbst einen Entwurf zur Reform des Prostitutionsgesetzes vorlegen. Der Zeitplan stehe aber noch nicht fest, hieß es aus ihrem Ministerium, man wolle sorgfältig arbeiten. Dem Tagesspiegel sagte Schwesig: „Wir brauchen kein Schaufenstergesetz, sondern eines, das in der Praxis wirkt.“ In der vergangenen Woche hatten 34 Expertinnen aus Justiz, Polizei, Kommunen und Sexwork-Verbänden in einer Anhörung im Ministerium Stellung zu den bisherigen Vorschlägen des Regierungslagers genommen. Wie von Teilnehmern zu erfahren war, lehnten dabei fast alle Fachleute die Einführung eines Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte ab. Sie wäre verfassungsrechtlich bedenklich: Die Geschäftsfähigkeit Volljähriger kann nur in Ausnahmefällen begrenzt werden.

Johanna Weber vom Berufsverband Sexarbeit sagte dem Tagesspiegel, ein wesentliches Problem des Prostitutionsgesetzes sei, dass es noch immer nicht in Länderrecht umgesetzt sei. Prostituierte stünden weiter unter Sondergesetzen wie dem Werbeverbot, Gewerbeämter seien oft nicht ausreichend informiert, legale Arbeit folglich häufig unmöglich.

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