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Renate Künast (Die Grünen) hat vor Gericht einen Teilerfolg errungen.

© Soeren Stache/dpa

Update

Renate Künast erringt Erfolg: Rechtsextremer Blogger muss 10.000 Euro Strafe zahlen

Erfolg vor Gericht für Renate Künast: Ein rechtsextremer Blogger muss wegen Beleidigung 10.000 Euro Strafe zahlen, ein AfD-Büroleiter 3000 Euro.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat vor Gericht einen weiteren Erfolg im Kampf gegen Hass im Netz errungen. Wie die „Berliner Morgenpost“ berichtet, muss der rechtsextreme Blogger Sven Liebich 10.000 Euro an die Politikerin zahlen und die Prozesskosten von 1800 Euro übernehmen. Außerdem wurde ein AfD-Büroleiter zu 3000 Euro Schadensersatz verurteilt.

Der in Halle als Rechtsextremist bekannte Sven Liebich hatte 2016 in seinem Blog „Halle Leaks“ einen Beitrag über Künast veröffentlicht. Die Überschrift lautete: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz Okay. Ist mal gut jetzt.“ Der Post hatte über 85.000 Interaktionen ausgelöst.

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Bei der Aussage „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist“ handelt es sich um einen Zwischenruf Künasts von 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus, der im Zusammenhang mit der Pädophilie-Debatte bei den Grünen stand, die damals geführt wurde.

Das Landgericht Berlin revidierte sein Urteil

Das Frankfurter Gericht urteilte jetzt, dass Sven Liebich in seinem Beitrag Künasts Aussage aus dem Zusammenhang gerissen und bewusst missverstanden habe. Zudem habe der Blog-Autor nicht kenntlich gemacht, dass die Aussage bereits mehr als 30 Jahre alt ist. Es wirke außerdem so, als habe Künast die gesamte Aussage getätigt, obwohl Liebich den Halbsatz „ist der Sex mit Kindern doch ganz Okay“ hinzugefügt hatte.

Gegen einige der damals getätigten Kommentare ging Künast bereits juristisch vor. Für Aufsehen sorgte dabei das Urteil des Berliner Landgerichts im September. Das Gericht hatte geurteilt, dass Beschimpfungen gegen Künast auf Facebook wie „Drecksfotze“ von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Inzwischen hat das Gericht sein Urteil teilweise revidiert und nun doch „einen rechtswidrigen Inhalt im Sinne einer Beleidigung“ in einigen der Aussagen erkannt.

3000 Euro Strafe für AfD-Büroleiter

Um die gleiche Aussage Künasts ging es auch bei dem Urteil gegen einen AfD-Mitarbeiter. Der Büroleiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm muss 3000 Euro Strafe für einen Tweet bezahlen, in dem er Künast angegriffen hatte. Das berichtete zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) unter Berufung auf die Urteilsbegründung des Landgerichts in Frankfurt am Main.

In dem Tweet, der mehr als zweitausendmal geteilt wurde, hatte der Büroleiter geschrieben: „Renate Künast 1986 zum Thema Sex mit Kindern: 'Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.'“ Der Tweet ist von 2015, damals arbeitete der Verfasser noch als Journalist für die rechte Wochenzeitung „Junge Freiheit“.

Vor Gericht habe er sich damit verteidigt, dass er in dem Tweet auch einen Artikel aus der Zeitung „Die Welt“ verlinkt hatte. Dieser hätte die Aussage zu Renate Künast in einen weiteren Kontext gestellt. Aufgrund der geringen Zeichenanzahl, die in einem Tweet verwendet werden darf, hätte er die Stellungnahme von Renate Künast aus dem Welt-Artikel nicht in den Tweet mit aufnehmen können.

Aussage grundsätzlich korrekt zitiert

Die Richter sind seiner Argumentation nicht gefolgt. Zwar werde die Aussage von Künast grundsätzlich korrekt zitiert, der Sachverhalt sei insgesamt aber „bewusst unvollständig“ dargestellt, wie die SZ aus der Urteilsbegründung zitiert. Die Äußerung in dem Tweet sei wie eine „unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln“ und damit unzulässig.

Die Richter beriefen sich laut SZ auch auf ein BGH-Urteil von 2006 und ein Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts. In beiden Fällen seien wichtige Informationen verschwiegen worden, was für den Leser eine verzerrte Beurteilung des Gesamtzusammenhangs zur Folge gehabt hätte. Beide Aussagen wurden als rechtswidrig verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Büroleiter prüfe nun, ob er in Berufung geht. Der AfD-Politiker Holm wollte sich zu dem Gerichtsurteil gegen seinen Büroleiter nicht äußern.

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