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In einigen westdeutschen Großstädten müssen Eltern ein bisschen länger nach einem Kita-Platz suchen.

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Schadenersatz für Eltern: Großstädte gut gewappnet für Kita-Urteil

Der Bundesgerichtshof hat Eltern grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen, wenn sie mangels Kita-Platz nicht arbeiten können. Die Großstädte sehen das gelassen.

Selbst die großen Städte in Westdeutschland rechnen nicht mit gravierenden Folgen des Grundsatzurteils zum Schadenersatz für Eltern, die keinen Krippen- oder Kitaplatz bekommen haben. Das ergaben Anfragen des Tagesspiegels in München, Stuttgart, Frankfurt am Main, Köln und Düsseldorf.

Auch der Städtetag betonte, zwar sei ein weiterer Ausbau des Betreuungsangebotes notwendig, doch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Verdienstausfall der Eltern schaffe keine neue Situation für die Kommunen. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte dem Tagesspiegel: „Die Städte erwarten nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs keine Klagewelle. Und wir rechnen auch nur mit einer geringen Zahl von Schadensersatzfällen und geringen Auswirkungen für die kommunalen Haushalte.“ Denn die Städte könnten in aller Regel die Betreuungswünsche der Eltern erfüllen. Klagen seien deshalb relativ selten. Auch in Städten mit hoher Nachfrage werde viel unternommen, eine passende Lösung zu finden. Dies gelinge aber nicht überall in der Nähe der Wohnung der Familie.

Der BGH hatte am Donnerstag geurteilt, dass Eltern grundsätzlich Schadenersatz für ihren Verdienstausfall verlangen können, wenn eine Kommune schuldhaft oder grob fahrlässig die Kapazitäten an Krippen- und Kitaplätzen zu gering hält und sie deshalb dem betroffenen Kind keine Betreuung anbieten kann (Az.: III ZR 278/15, 302/15, 303/15).
In wachsenden Großstädten im Westen der Republik ist die Versorgung mit Kitaplätzen zwar schlechter als in Ostdeutschland. Aber selbst diese Städte sehen sich durch das BGH-Urteil vor keine größeren Probleme gestellt. In Köln etwa gab es bisher nur „vereinzelte Anfragen“ zum Thema Schadenersatz für Verdienstausfall. Diese Eltern wurden bisher auf das jetzt vom BGH entschiedene Verfahren der drei Mütter aus Leipzig verwiesen. Die Stadt rechnet aber auch in Zukunft nur mit wenigen Klagen.

München hat bisher gar keine Klagen wegen Verdienstausfalls. Und auch Eltern, die keinen oder keinen passenden Kitaplatz für ihre Kinder bekommen haben, erhoben im laufenden Jahr nur in drei Fällen Klage. „Die Stadt München geht nicht davon aus, dass sich dies durch das BGH-Urteil ändern wird“, teilte das Referat Bildung und Sport mit. Durch den Onlinekitafinder und die Elternberatungsstelle könnten Interessenten seit 2013 stadtweit sehen, in welcher Einrichtung noch Plätze frei seien. Auch nicht städtische Kitas würden erfasst.

In Düsseldorf kommt es zwar vereinzelt vor, dass Eltern keinen regulären Kitaplatz bekommen. Dann wird ihnen aber von der Stadt ein Notplatz oder eine Tagesmutter verm<SB320,100,230>ittelt. Hier wie in Frankfurt sind keine Klagen wegen Kitaplätzen oder Verdienstausfall anhängig. In Stuttgart gab es wegen fehlender Betreuung Klagen im unteren zweistelligen Bereich, seit der Rechtsanspruch 2013 eingeführt wurde. „Ich gehe aber nicht davon aus, dass das BGH-Urteil große Auswirkungen auf den Haushalt haben wird“, sagte Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend.

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