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Am Donnerstag wurde im Bundestag über den Satire-Streit debattiert.

© Rainer Jensen/dpa

Update

"Schmähgedicht" im Bundestag: Böhmermann gibt sich empört über CDU-Abgeordneten Seif

Einen Monat lang machte Jan Böhmermann Fernsehpause. Jetzt ist er wieder da. Gleichzeitig debattieren Bundestag und Bundesrat über die Folgen seiner Arbeit. Und ein CDU-Politiker trägt das "Schmähgedicht" vor.

Jan Böhmermann ist zurück im Fernsehen. Und ausgerechnet an dem Tag, an dem seine Satire-Show „Neo Magazin Royale“ nach einem Monat Pause wieder zu sehen sein wird, debattierte der Bundestag über die Folgen der Böhmermann-Affäre: über die Abschaffung des Majestätsbeleidigungsparagrafen 103, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder unter Strafe stellt.

Eine Steilvorlage für den Satiriker, der sich auf Twitter und Facebook sofort mit spitzen Kommentaren zu Wort meldet: Auf Twitter veröffentlicht Böhmermann ein Foto von sich beim Verfolgen der Debatte am Fernseher. Ein Retweet gilt dem Redebeitrag des CDU-Abgeordneten Detlef Seif, der Böhmermanns Gedicht „Schmähkritik“ komplett zitiert.

Der Satiriker hatte es Ende März in seiner Sendung vorgelesen und damit viel Wirbel ausgelöst, inklusive möglicher rechtlicher Konsequenzen für den TV-Moderator und Grimmepreis-Träger. Böhmermanns Kommentar auf Twitter dazu: „Ich weiß nicht, was ich als Wähler schlimmer finde: wenn ein MdB Crystal Meth nimmt oder das Schandgedicht öffentlich im Parlament vorträgt!“

Und gleich noch zwei weitere Spitzen: „Detlef Seif hat das Schmähgedicht aus dem Kontext gehoben und im Deutschen Bundestag vorgetragen. Beschämend, würde- und geschmacklos!“, twittert der Satiriker. „Ich beantrage hiermit die Aufhebung der Immunität des CDU-Abgeordneten Detlef Seif wegen Verstoßes gg. §103 StGB.“

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Schon wieder ein Fake oder ein gefakter Fake? So wie beim Mittelfinger des griechischen Ex-Finanzministers Giannis Varoufakis? Nein: Der Abgeordnete Detlef Seif, Jurist aus dem CDU-Kreisverband Euskirchen bei Aachen, las das Gedicht tatsächlich komplett vor. Seif (53), seit 2009 im Bundestag, wollte damit nach eigener Aussage deutlich machen, dass er die drastische Wortwahl Böhmermanns missbilligt.

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Erdogans Anwalt findet das Schmähgedicht im neuen Kontext ok

Der deutsche Medienanwalt des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan, Ralf Höcker, hat an dieser im Bundestag vorgetragenen Version des „Schmähgedichts“ von Böhmermann nichts auszusetzen: „Die Rede ist rechtlich vollkommen in Ordnung und ein gutes Beispiel dafür, wie man schlimme Inhalte wiederholen kann, ohne selbst zu beleidigen“, schrieb er auf seiner Facebookseite. Der Kontext sei ein völlig anderer.

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In den ZDF-Nachrichten erklärt der Satiriker seine Arbeit

Erstmals in seinem Sender ZDF äußerte sich Böhmermann zu der von ihm ausgelösten Affäre in einem Clip der ZDF-Nachrichtensendung „heute +“: „Ich war dann doch überrascht, dass die Grenzen der Freiheit nicht so großzügig und weit ausgelegt werden, wie ich das bislang immer gedacht habe“, sagte der Satiriker. Es sei damit "eher Schluss", als er das für richtig halte. Die deutsche Justiz ermittelt gegen den 35-Jährigen, weil Erdogan - dank der Ermächtigung der Bundesregierung - wegen Beledigung des türkischen Staatspräsidenten gegen den Satiriker vorgeht. Böhmermann sehe dem Verfahren mit großer Gelassenheit entgegen, sagte er: „Ich bin hundertprozentig sicher, dass ein gerechtes Urteil am Ende dabei herauskommt. Ganz bestimmt. Für wen auch immer.“ Es sei sein Job als Satiriker, die Grenzen auszuloten: „Ich bin derjenige, der vorgeschickt wird, trete die Tür auf, und die Leute müssen selbst gucken, was hinter der Tür ist. Mein Job ist das Sondereinsatzkommando.“ Und: Jetzt aber habe er ein neues Image - das werde an seinem neuen Bart deutlich: „Das vermittelt den Leuten ein kuschligeres Gefühl.“

„Words don't come gysi": Die erste Show seit Beginn der Affäre

Auf Facebook zeigte Böhmermann schon einmal seinen Gesprächspartner für die neue Sendung, Gregor Gysi (68), in einem Video-Clip unter der Überschrift „Words don't come gysi to me...“. Gysi und Böhmermann plaudern darin unter anderem über Drogenerfahrungen des Linken-Politikers, darüber, was in der Bundestagskantine so los ist oder über die Kosten für den Fall, dass Gysi Böhmermann demnächst als Anwalt vertreten sollte. Die beiden wirkten dabei entspannt und gut gelaunt. Aber: „Die Sendung heute Abend steht unter großem Druck“, sagte Böhmermann.

Gysi hatte den Satiriker für dessen Schmähgedicht kritisiert. Er habe das Gedicht über Recep Tayyip Erdogan gelesen und finde es „nicht witzig“, sagte der Politiker vor seinem Auftritt in „Neo Magazin Royale“. Es würden viele Vorurteile bedient. „Das ärgert mich. Es ist eine Schmähkritik.“ Über die neue Folge der Satire-Show sagte der Politiker der „Bild“: „Es ist eine schöne Jugendsendung. Die Witze darin waren so teils, teils.“

Böhmermann hatte zuvor angekündigt, diesmal nur Witze von Zuschauern vorzutragen. In Anspielung auf den Strafrechtsparagrafen 103 hatte er dafür 103 Euro ausgelobt. „Außerdem habe ich Böhmermann gesagt, dass ich Merkels Reaktion daneben fand“, sagte Gysi. „Er soll noch bestraft werden und danach wird der Paragraph abgeschafft? Das geht gar nicht.“ Das strittige Gedicht sei rechtlich gesehen eine Beleidigung, sagte der promovierte Jurist. Er sei zwar ein Verfechter der Kunstfreiheit. „Aber man sollte sie auch nicht missbrauchen. Jan Böhmermann hätte das so nicht sagen müssen“, sagte Gysi.

Bundesrat berät über Streichung des "Majestätsbeleidigungsparagrafen"

Im Bundestag haben die Oppositionsfraktionen von Linken und Grünen Anträge vorgelegt mit dem Ziel, den Paragrafen 103 umgehend zu streichen - und nicht erst, wie von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und der großen Koalition aus CDU und SPD angestrebt, im Jahr 2018. Im Bundesrat wollen am Freitag auch mehrere Bundesländer auf eine rasche Abschaffung des Paragrafen im Strafrecht dringen. Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Thüringen bringen im Bundesrat eine Initiative für eine sofortige und ersatzlose Streichung ein. "Der Paragraf 103 im Strafgesetzbuch gehört abgeschafft, weil er ein Ausfluss des vordemokratischen Strafrechts ist, als die Majestätsbeleidigung noch eine Rolle spielte", hatte Hamburgs Justizsenator Till Steffen angekündigt.

(dpa, Tsp)

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