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Untersuchung beim Augenarzt. Für jede dritte Selbstzahlerleistung gibt es keinen Behandlungsvertrag.

© Kitty Kleist-Heinrich

Selbstzahlerleistungen wie Augendruck-Messung: Geld-Zurück-Garantie beim Arzt

Bei Selbstzahlerleistungen schenken sich viele Ärzte den vorgeschriebenen schriftlichen Behandlungsvertrag. Patientenschützer fordern jetzt ein Rücktrittsrecht.

Ob Bachblütentherapie, PSA-Test oder Messung des Augeninnendrucks: Wenn Ärzte ihren Kassenpatienten Selbstzahlerleistungen angedeihen lassen, müssen sie mit ihnen darüber einen schriftlichen Behandlungsvertrag abgeschlossen haben. Inklusive Kostenvoranschlag. Doch im Praxisalltag ist das oft nur schöne Theorie.

In mehr als jedem dritten Fall, so ergab eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse, wird darauf verzichtet. 36 Prozent der „Kunden“ gaben an, vor der Inanspruchnahme Individueller Gesundheitsleistungen (Igel) nichts Schriftliches ausgehändigt bekommen zu haben.

Kein Anspruch auf Bezahlung

Ein solches Hoppla-Hopp-Verfahren habe Nachteile für beide Seiten, warnt die zuständige Bereichsleiterin der Techniker Krankenkasse, Karen Walkenhorst. Patienten seien danach oft unzufrieden, fühlten sich schlecht aufgeklärt und auch bei den Kosten über den Tisch gezogen. Darunter könne das Vertrauen zum Arzt leiden. Und die Mediziner könnten, wenn es dumm läuft, auf ihren Kosten sitzenbleiben. Von Rechts wegen hätten sie nämlich nur dann einen Anspruch auf Bezahlung, wenn ihnen der gesetzlich Versicherte auch schriftlich bestätigt hat, auf eigene Kosten behandelt werden zu wollen.

Die Hälfte aller gesetzlich Versicherten hat der Umfrage zufolge von ihrem Arzt schon mal Igel-Leistungen angeboten bekommen – jeder dritte auch schon öfter. Auffällig ist dabei der Zusammenhang mit dem Einkommen: Je mehr die Patienten verdienen, desto öfter bekommen sie Zuzahlleistungen angeboten. Viele Ärzte scheinen also bei ihren Patienten zu differenzieren – und ganz genau zu wissen, bei wem mehr zu holen ist. So berichteten sieben von zehn Befragten mit einem Monatseinkommen von mehr als 3000 Euro von Igel-Angeboten, aber nur 43 Prozent derjenigen, die 1500 Euro oder weniger verdienen.

"Vom Arztethos bleibt nicht viel"

Die Stiftung Patientenschutz zeigte sich empört über die Umfrageergebnisse. „Wenn Ärzte Igel-Leistungen verkaufen, dann geht es zu allererst ums Geldverdienen“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch dem Tagesspiegel. „Die Menschen mit höherem Einkommen werden systematisch identifiziert und zum Patienten gemacht. Vom Arztethos bleibt nicht viel.“ Und selbst die Verbraucherrechte spielten keine Rolle. „Ohne Behandlungsvertrag wird verkauft und Kasse gemacht.“

Aufgrund all dessen werde es „Zeit, Igel-Leistungen wie Haustürgeschäfte zu behandeln: mit Rücktrittsrecht und Geld-Zurück-Garantie“. Wenn Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nichts unternehmen wolle, dann sei Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) gefragt, sagte Brysch. „Auch für Patienten müssen die Verbraucherrechte gelten.

Frauen erhalten mehr Offerten als Männer

Der Umfrage zufolge gibt es auch einen Geschlechterunterschied bei den Selbstzahlerleistungen: Frauen bekommen sie deutlich öfter offeriert als Männer (55 Prozent versus 45 Prozent). Am häufigsten wurde den Befragten professionelle Zahnreinigung angeboten (72 Prozent). Es folgten kostenpflichtige Krebsvorsorge (46 Prozent), Zusatzleistungen beim Augenarzt wie die Glaukom-Früherkennung (44 Prozent) und Alternativ-Heilmethoden wie Akupunktur oder Biofeedback (26 Prozent).

Schätzungen zufolge setzen die rund 140.000 niedergelassenen Ärzte mit Igel-Leistungen pro Jahr mehr als eine Milliarde Euro um. Offenbar ohne größere Probleme. Der Umfrage zufolge nahmen 70 Prozent derer, denen solche Offerten gemacht wurden, diese auch in Anspruch – 39 Prozent sogar mehrmals. Dabei warnt Kassenexpertin Walkenhorst davor, sich vom Arzt unter Druck setzen zu lassen: „Individuelle Gesundheitsleistungen sind niemals dringend“, betont sie.

Die meisten Igel-Leistungen haben keinen medizinischen Nutzen

Mehr noch: Aus Expertensicht haben die meisten dieser Offerten gar keinen medizinischen Nutzen. Der Medizinische Dienst der Kassen bewertet 16 von 37 Igel-Angeboten als möglicherweise sogar gesundheitsschädlich. 13 schneiden darin mit unklarem und nur vier mit einem tendenziell positiven Ergebnis ab. Zu ersteren, also denen mit nicht nachweisbarem Nutzen, gehört die Zahnreinigung und, ganz neu, Akupunktur in der Schwangerschaft. Bei den als tendenziell positiv Angeboten handelt es sich um Akupunktur zur Migräne- Prophylaxe, Lichttherapie bei saisonal bedingter Depression, Laserbehandlung von Krampfadern und Stoßwellentherapie bei Fersenschmerz. Als rundweg positiv wird kein einziges der Selbstzahlerangebote beurteilt.

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