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Weggeschlossen. Die Reform der Sicherungsverwahrung ist umstritten. Foto: dpa

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Sicherungsverwahrung: Union legt sich mit der Justizministerin an

CDU und CSU fordern Leutheusser-Schnarrenberger auf, die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht ersatzlos zu streichen.

Berlin - Die Innen- und Rechtspolitiker der Union aus Bund und Ländern stemmen sich gegen die Absicht von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Gewalttäter ersatzlos zu streichen. Bei einem Treffen in Berlin warnten sie zudem vor der weiteren Freilassung sicherungsverwahrter Personen als Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Man sei der gemeinsamen Auffassung, „dass in Fällen schwerster Kriminalität und fortbestehender Gefährlichkeit des Täters das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit das Interesse des sicherungsverwahrten Straftäters an seiner persönlichen Freiheit überwiegt“, heißt es in einem Positionspapier, das dem Tagesspiegel vorliegt und Grundlage für weitere Gespräche sein soll. Die Unterzeichner sehen „keinen Anlass für eine sofortige Freilassung der Betroffenen“ und nennen eine Fortdauer der Sicherungsverwahrung bis zu einer Neuregelung „vertretbar“. Diese sei jedoch „dringend geboten“ und müsse „unverzüglich“ angegangen werden.

Das Papier stammt aus der Feder des Parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion, Peter Altmaier. Teilnehmer der Runde waren etwa Bayerns CSU- Minister Beate Merk (Justiz) und Joachim Herrmann (Inneres), Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder, die Innenminister Sachsens und Thüringens, Markus Ulbig und Peter Michael Huber, sowie Staatssekretäre aus Hessen, Niedersachsen und dem Saarland.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die deutsche Praxis nachträglicher Sicherungsverwahrung im Dezember 2009 als verkappte Strafverlängerung kritisiert. Daraufhin wurden bereits mehrere Gewalttäter auf freien Fuß gesetzt. Das Urteil werfe „erhebliche Probleme“ auf, heißt es in dem Unionspapier. Es gebe Fälle, in denen „das Erfordernis einer nachträglichen Anordnung von Sicherungsmaßregeln besteht, weil sich die besondere Gefährlichkeit des Täters erst im Verlauf der Strafhaft und damit nach dem rechtskräftigen Strafurteil manifestiert“. Deshalb sei der Gesetzentwurf des Bundesministeriums „an verschiedenen Stellen ergänzungs- und verbesserungsbedürftig“. Gleichzeitig würdigten die Kritiker, dass darin auch wichtige Vorschläge der Union aufgegriffen seien.

Anstelle der bisherigen Sicherungsverwahrung müsse ein neues „Instrument der nachträglichen Sicherheitsunterbringung“ entwickelt werden, das nicht als „Strafe“ gelten dürfe und den Vorgaben der Menschenrechtskonvention entspreche, fordern die Unionspolitiker. So müsse man sich auf schwere Sexual- und Gewaltdelikte beschränken, eine gesicherte Gefahrenprognose externer Gutachter einholen, diese regelmäßig überprüfen lassen und die Unterbringungsbedingungen ändern. Sogenannte „Altfälle“ müssten dann in diese neue Form der Sicherungsunterbringung überführt werden.

Bis zu einer Neuregelung soll es nun zumindest eine einheitliche Rechtsprechung geben. Am heutigen Freitag tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, wonach Richter, die beim Thema Sicherungsverwahrung von der Auffassung anderer Gerichte abweichen wollen, ihren Fall dem Bundesgerichtshof vorlegen müssen.

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