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Innenminister Hans-Peter Friedrich schwebt ein EU-Einreisesystem ähnlich wie in den USA vor.

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Statt Visumspflicht: Innenminister Friedrich schlägt EU Online-Einreisesystem vor

Als Ausgleich für mehr Visafreiheit schlägt Innenminister Friedrich ein elektronisches Reisegenehmigungsverfahren für die EU vor. Einreisewillige müssen sich spätestens drei Tage vorher online registrieren.

Immer mehr Staaten wollen eine Befreiung von der Visapflicht zur Einreise in die Europäische Union (EU). Für Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ist damit auch ein Sicherheitsrisiko verbunden. Deshalb schlägt er als Kompensation für mehr Visafreiheit ein elektronisches Anmeldesystem zur Einreise in die EU vor. Jetzt hat sein Haus dafür ein Konzeptpapier erstellt, das dem Tagesspiegel vorliegt. Darin heißt es: „Auch die EU sollte sich die Vorteile eines elektronischen Reisegenehmigungsverfahrens zunutze machen, um offener für weitere Visumliberalisierungen zu sein.“ Das Konzept beinhaltet genaue Vorschläge, welche Daten erhoben, wie lange sie gespeichert und welche Behörden, vor allem Sicherheitsbehörden, Zugriff auf die Antragsdaten haben sollen.

Laut dem Papier schwebt Friedrich ein System wie bei der Einreise in die USA vor. Dort muss man sich über das „Electronic System for Travel Authorization“ (Esta) registrieren, um eine Einreisegenehmigung zu erhalten. „Ein EU-Esta ermöglicht die frühzeitige Feststellung von Personen, die die Voraussetzungen für eine Einreise und einen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht erfüllen. Dies kann dazu beitragen, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung der Mitgliedstaaten frühzeitig zu erkennen und abzuwehren“, heißt es in dem Konzept, das Friedrich kommende Woche beim Innenministertreffen der sechs bevölkerungsreichsten europäischen Länder (G6) in Rom vorlegen will.

Der Antrag müsste laut dem Papier online erfolgen – spätestens 72 Stunden vor Abreise. Die Gebühr sollte pro Antrag zehn Euro nicht übersteigen, heißt es. „Eine spätere Antragstellung sollte möglich sein, in diesem Fall kann dem Antragsteller jedoch keine rechtzeitige Rückmeldung vor Reiseantritt garantiert werden.“ Folgende Angaben sollte der Antrag nach den Vorstellungen des Bundesinnenministeriums mindestens enthalten: Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Art des Reisedokuments, Nummer des Reisedokuments, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer, ausstellende Behörde, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, geplantes Reiseziel, Zweck des Aufenthaltes und Ankunftsdatum. Das seien im Wesentlichen auch die Daten, die in einem Visumantrag anzugeben sind.

Die Angaben würden dann mit verschiedenen Datenbanken abgeglichen werden, die auch in einem regulären Visumverfahren abgefragt würden. Nicht festlegen will sich das Bundesinnenministerium, ob weitere Datenbanken herangezogen werden sollen, insbesondere von Sicherheitsbehörden. „Zu prüfen wäre, ob der Datenabgleich auf weitere Datenbestände der Mitgliedstaaten, insbesondere der Sicherheitsbehörden, ausgedehnt werden sollte.“ Im Konzept heißt es dazu: „Dies hätte jedoch zur Folge, dass die visumbefreiten Drittstaatsangehörigen insoweit eingehender überprüft würden als manche visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen, was nur schwer begründbar wäre.“

Gibt es keine Treffer beim Datenabgleich, wird die Reisegenehmigung automatisch elektronisch erstellt. Allerdings heißt es auch: „Die Esta-Rückmeldung stellte lediglich eine unverbindliche Vorprüfung dar, aus der bei positiver Rückmeldung kein Rechtsanspruch auf eine Einreise abgeleitet werden könnte.“ Maßgeblich seien immer noch die Grenzkontrollen an Ort und Stelle.

Gäbe es jedoch Treffer beim Datenabgleich, würde die Reisegenehmigung nicht erteilt und die Person auf das reguläre Visumverfahren verwiesen. Das wiederum hätte zur Folge, dass auch die EU-Visum-Verordnung angepasst werden müsste, weil die bislang nur an die Staatsangehörigkeit geknüpft ist. Die Reisegenehmigung soll zwei Jahre gültig sein und an den Grenzen überprüft werden. „Bei Flugreisen“, heißt es , „sollten die Fluggesellschaften angehalten werden, das Vorliegen der Reisegenehmigung bereits beim Check-in zu überprüfen“.

Vorgesehen ist auch eine Speicherung der Daten des EU-Esta-Verfahrens über einen längeren Zeitraum – bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der Reisegenehmigung. Die Antragsdaten von widerrufenen oder versagten Reisegenehmigungen könnten samt der Begründung zwei Jahre gespeichert werden. Und: „Die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sollten zu Zwecken der Verhütung und Verfolgung schwerwiegender Straftaten, insbesondere terroristischer Straftaten, einen Zugang zu den EU-Esta-Daten erhalten.“

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