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Steueraffäre: Frankreich und die Schweiz streiten über Bankdaten

Zwischen Frankreich und der Schweiz tobt ein Nachbarschaftsstreit um eine Liste mit geheimen Bankdaten. In ultimativer Form forderte die Regierung in Bern die französische Regierung nun auf, bis zum 25. Dezember die von einem Ex-Angestellten einer Bank in Genf entwendete Liste zurückzugeben.

Paris - Bis dahin wurde die Ratifizierung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen beiden Ländern ausgesetzt. Auf das Ultimatum hatte Paris mit der Drohung reagiert, die Schweiz wieder auf eine „schwarze Liste“ von Steuerparadiesen zu setzen. Die Drohung war in einem Zusatz enthalten, den ein Ausschuss des französischen Senats einem Finanzgesetz für 2010 angefügte. Auf Drängen von Haushaltsminister Eric Woerth zog der Senat am Freitag die entsprechende Gesetzesänderung zurück. Hätte der Senat für die Änderung gestimmt, wären künftig alle Finanzgeschäfte mit der Schweiz mit 50 Prozent besteuert worden.

Woerth erwartet nach eigenen Angaben, dass Bern das Doppelbesteuerungsabkommen ratifiziert und sich den internationalen Standards für den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden anschließt.

Die Affäre reicht in den vergangenen August zurück. Wenige Tage nach der Unterzeichnung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens hatte Woerth bekannt gegeben, dass er über eine Liste mit 3000 Namen von Franzosen mit nicht deklarierten Konten bei drei Schweizer Banken verfüge. Den Inhabern bot er für den Fall einer raschen Offenlegung gegenüber dem französischen Fiskus Straffreiheit an. Woerths Erklärung war zunächst als Bluff aufgefasst worden. Anfang Dezember stellte sich aber heraus, dass es sich um eine viel umfangreichere Liste von 130 000 Konten handelt. Sie stammt von der HSBC Private Bank in Genf, von der sie Hervé Falciani, ein früherer Angestellter dieser Bank, entwendet hatte. Der 37-Jährige lebt jetzt unter Polizeischutz.

Ihre Forderung auf Herausgabe der Liste begründet die Schweiz damit, dass ihre Justiz bereits im Januar 2009 in dem Fall ein Rechtshilfegesuch an Frankreich gerichtet habe. Frankreich reagierte nicht und nutzte die Zeit, die Daten zu entschlüsseln und in den Listen, wie es jetzt heißt, nach Hinweisen auf Geldwäsche von Drogen- und Waffenhändlern zu suchen. Woerth wies den Vorwurf zurück, sich auf gestohlene Dokumente zu stützen. Die Daten seien der Finanzbehörde von der Staatsanwaltschaft in Nizza auf „legale Weise“ übergeben worden. 

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