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Uli Hoeneß hat Freigang: Vom Präsidenten zum Assistenten beim FC Bayern

Seit Freitag darf der Steuerbetrüger Uli Hoeneß, Ex-Präsident des FC Bayern, das Gefängnis zum Freigang regelmäßig verlassen – nur sieben Monate nach seinem Haftantritt. Er wird in der Jugendabteilung der Bayern als Assistent arbeiten. Hat er einen „Promi-Bonus“?

Sieben Monate lang war Deutschlands prominentester Häftling eingesperrt – in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech arbeitete Uli Hoeneß Berichten zufolge in der Kleiderausgabe. Von nun an allerdings ist der ehemalige Präsident des FC Bayern München Freigänger, dies bestätigte das bayerische Justizministerium. Das heißt: Der einstige „Mister FCB“ verlässt das Gefängnis tagsüber, um zu arbeiten. Abends muss er zum Schlafen wieder hinter geschlossene Gitter. Auch der Unterbringungsort ändert sich: Der wegen Steuerbetrugs in Höhe von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft Verurteilte ist nicht mehr im Zentralgefängnis Landsberg untergebracht, sondern in der Außenstelle Rothenfeld. Das ehemalige Kloster gehört zur bekannten oberbayerischen Gemeinde Andechs.

Um Freigänger zu werden, braucht man eine Arbeitsstelle. Die hat Hoeneß beim FC Bayern München bekommen, er kümmert sich um die Jugendarbeit. Der jetzige FCB-Präsident Karl Hopfer bezeichnet den Job als „Assistent der Abteilung Junior Team“. Diese Beschäftigung soll der Wunsch von Uli Hoeneß gewesen sein. Ins Management des erfolgsverwöhnten Fußballclubs wird er laut FCB-Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge nicht eingreifen.

Sollte Hoeneß am kommenden Montag mit seiner Arbeit beginnen, könnte man in der Jugendabteilung an der Säbener Straße in München gleich eine Flasche Sekt köpfen: Denn es ist Hoeneß’ 63. Geburtstag. Weihnachten und Silvester hatte er mit seiner Familie in seinem Haus am Tegernsee verbringen dürfen.

Vor genau einem Jahr hatten die dramatischen Ereignisse im Leben des einstigen Fußball-Weltmeisters und Managers begonnen. Da bastelte er mit Steuerberater und Rechtsanwalt in höchster Eile an einer Steuerselbstanzeige, um einer Enttarnung zuvorzukommen. Hoeneß hatte jahrelang in der Schweiz mit Aktien und anderen Papieren gezockt, Millionen wurden eingenommen – nicht versteuert, Millionen verlor er dabei. Doch die Anzeige war rasch zusammengeschustert und deshalb fehlerhaft. Es folgte die Verurteilung. Von den prominenten Steuerkriminellen hatte bisher nur Peter Graf, mittlerweile verstorbener Vater der Tennisspielerin Steffi Graf, eine Haftstrafe absitzen müssen.

Zu 42 Monaten wurde Uli Hoeneß verurteilt, nach nur sieben Monaten ist er schon Freigänger. Schummelt die Justiz da, um diesen Mann, der weiterhin viele Fans hat und den einst viele als ihren Freund bezeichneten, möglichst rasch wieder in Freiheit zu bringen? Bei seiner letzten Rede auf der FC-Bayern-Hauptversammlung im vergangenen Mai hatte er kraftvoll angekündigt: „Wenn ich zurück bin, werde ich mich nicht zur Ruhe setzen.“ Und weiter: „Das war’s noch nicht.“

Über einen Freigang entscheidet die Anstaltsleitung. Neben einer vorhandenen Arbeitsstelle muss sich der Häftling tadellos verhalten haben, auch dürfen weder Flucht- noch Wiederholungsgefahr bestehen. Somit ist es nicht unüblich, dass Verurteilte relativ schnell Freigang erhalten. Tatsächlich lässt sich der Fall Uli Hoeneß kaum mit anderen vergleichen. Denn eine so hohe Summe der Steuerhinterziehung kombiniert mit der außerordentlichen Prominenz des Täters sind bislang einzigartig.

Vielfach wird nun spekuliert, Hoeneß würde ab Frühjahr 2016 ein völlig freier Mann sein. Dies ist nur bedingt richtig. Hoeneß könnte nach Verbüßung der Hälfte seiner Haft, also nach 21 Monaten, laut Strafgesetzbuch entlassen werden. Das wäre dann im März 2016. Doch zur Anwendung der sogenannten Halbstrafe muss es nicht kommen. Und gesetzt den Fall, er würde in Freiheit gelangen – seine Strafe wäre dann immer noch nur zur Bewährung ausgesetzt.

Vor allem nach dem Prozess im März 2014 wurde immer wieder diskutiert, inwieweit das Urteil abgesprochen war. Der bekannte Steuer-Strafverteidiger Hanns Feigen hatte den Angeklagten, so sahen es manche Beobachter, praktisch nicht verteidigt. Er hatte keine Anträge und keine Fragen gestellt. Auf Revision war verzichtet worden – von der Verteidigung wie von der Anklage. Auch bei der Ermittlung der Schadensumme gab man sich lax – die von nur einer Steuerfachfrau auf die Schnelle in nur einer Nacht grob festgelegten 28,5 Millionen Euro wurden ohne Einwände akzeptiert – es hätten auch ein paar mehr oder weniger sein können.

Derzeit sorgen in Bayern die dubiosen Vorgänge bei der Rückgabe des Verdienstordens von Hoeneß an den Freistaat für Diskussionen. Hoeneß soll den Orden auf Druck von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) zurückgegeben haben. Seehofer äußert sich dazu nicht. Die Landtags-Opposition verlangt nun Aufklärung. Denn der zuständige Ordensbeirat des Landtags war mit der Angelegenheit nicht befasst.

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