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Das Siegel des Bundesnachrichtendienstes (BND; Archivbild)

© dpa/Michael Kappeler

Verfassungsgericht verhandelt zu BND-Überwachung: Spionage muss demokratisch zu beschränken sein

Der BND hat seine Grenzen überschritten: Das Bundesverfassungsgericht wird die Grundrechte abgeschöpfter Personen neu regeln müssen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Edward Snowden mag für die einen ein Held, für die anderen ein Verräter sein. Tatsächlich haben seine Enthüllungen zur massenhaften Internet-Datenabschöpfung durch Geheimdienste jedenfalls für den deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) einen Modernisierungsschub bewirkt.

Seitdem gelten Gesetze für die Datenerfassung und den schwunghaften internationalen Handel damit, den die Auslandsaufklärer offenbar erfolgreich betreiben. Nach zwei Tagen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht spricht viel dafür, dass der Gesetzgeber dennoch nachsteuern muss.

Denn der BND hat zwar glaubhaft erklärt, dass die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung etwa zur Terrorabwehr unentbehrlich ist. Weniger glaubhaft aber ist seine Darlegung, dass mit der gegenwärtigen, weitgehend automatisierten Praxis die Grundrechte Betroffener, insbesondere von Berufsgeheimnisträgern wie Anwältinnen, Journalisten oder Geistlichen hinreichend geschont werden.

Vollends unglaubhaft erscheint vor Gericht die jahrelang bemühte Rechtfertigung, betroffene Ausländer könnten sich auf deutsche Grundrechte ohnehin nicht berufen. Mit einem Urteil wird sich der BND und mit ihm die Bundesregierung neu orientieren müssen. Das muss kein Nachteil sein. Spionage demokratisch einzuhegen, muss möglich sein. Sonst ist sie unmöglich.

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