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Dürfen jetzt Gebühren erheben: Beamte der Bundespolizei, hier an der deutsch-französischen Grenze in Kehl (Baden-Württemberg).

© Uli Deck/dpa

Rechnung bei Platzverweis oder Identitätsfeststellung: Wie die Bundespolizei ihre neue Gebührenordnung nutzt

Konflikte mit der Bundespolizei können seit Oktober teuer werden. Die Beamten machen von dem Mittel regen Gebrauch.

Dass die Neuerung vergangenen Herbst zunächst kaum Aufmerksamkeit erregte, ist wenig verwunderlich: „Besondere Gebührenverordnung BMI“ – nach brisantem Inhalt klang das nicht. Erst ein paar Monate nach ihrem Inkrafttreten im Oktober 2019 machte die Verordnung erste Schlagzeilen. Denn auch die Bundespolizei kann nun bei der Gefahrenabwehr Gebühren erheben. 

Und das tat sie etwa bei einer Frau, die am Düsseldorfer Hauptbahnhof ihren Koffer für 30 Minuten unbeaufsichtigt stehen ließ und damit einen Polizeieinsatz auslöste. Rechnungsbetrag: 550 Euro.

Es entbrannte ein Streit. Die Bundespolizei zeigte sich sehr zufrieden mit der Neuerung, weil aus ihrer Sicht nicht die Allgemeinheit zahlen soll, wenn der Einzelne eine Gefahr verursacht. In der Opposition war man dagegen besorgt. Denn etwa auch Identitätsfeststellungen oder mündliche Platzverweise können kosten – jeweils 53,75 bzw. 44,65 Euro. Bei Grünen und Linken befürchtete man, dass das Menschen bei der Ausübung ihrer Grundrechte einschränkt.

Bislang war allerdings unklar, wie stark und in welchen Fällen das Mittel tatsächlich zum Einsatz kommt. Eine Kleine Anfrage und ein juristisches Gutachten zeigen jetzt zumindest, dass die Bundespolizei von dem Mittel regen Gebrauch macht. Und dass sie auch dann Gebühren verlangen kann, wenn sie eine Landespolizei bei einem Einsatz unterstützt.

Die Bundespolizei ist zuständig für die Sicherheit von Bahnhöfen und Flughäfen sowie im Grenzgebiet. Zudem kann sie aktiv werden, wenn eine Landespolizei sie um Hilfe bittet, zum Beispiel bei Großveranstaltungen wie Demonstrationen oder Fußballspielen. Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist „davon auszugehen, dass … der Gebührenanspruch auch dann entsteht, wenn die Bundespolizei im Wege der Amtshilfe tätig wird“. Auch bei solchen Einsätzen dürfte die Bundespolizei also Gebühren erheben.

Nicht jeder weiß, wann Bundes-Beamte im Einsatz sind

Von der neuen Verordnung sind deshalb womöglich mehr Menschen betroffen als zunächst angenommen. Nicht jeder Bürger weiß, wann die Bundespolizei im Einsatz sein könnte. Die Sicherheitsbehörde selbst führt nach eigenen Angaben keine zentrale statistische Erhebung dazu, wie oft sie in Amtshilfe tätig wird. Aber allein die Hamburger Polizei hat die Amtshilfe der Bundes-Kollegen in den letzten zwei Jahren durchschnittlich einmal pro Monat in Anspruch genommen.

Die Anlässe reichten von der Suche nach Vermissten über Demonstrationen und Besetzungen bis hin zu Fußballspielen. Die Polizei NRW protokolliert nur vorab geplante Einsätze. Davon habe es 2018 elf gegeben, 2019 zwei. Spontane Einsätze wie zum Beispiel Fahndungen und Ausschreitungen würden jedoch nicht zentral erfasst, sagte ein Sprecher.

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Es ist auch unklar, ob die Bundespolizei im Zuge solcher Einsätze Gebühren erhoben hat. Aus dem Bundesinnenministerium (BMI) heißt es nur, es seien „keine entsprechenden Fälle bekannt“.

Das macht die Verordnung potenziell unübersichtlich. Die Linken-Innenpolitikerin Ulla Jelpke hat das Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Auftrag gegeben. Sie sagt: „Ich bin tatsächlich davon überrascht, dass die Rechtslage es der Bundespolizei erlaubt, für ihre Maßnahmen auch dann Gebühren zu kassieren, wenn sie lediglich in Amtshilfe für eine Länderpolizei tätig wird und das jeweilige Länderrecht solche Gebühren gar nicht vorsieht.“ 

Kritiker bemängeln abschreckenden Charakter der Gebühren

Die Möglichkeit, zahlen zu müssen, wenn sie „Opfer ungerechtfertigter Polizeimaßnahmen“ würden, könne Bürger von der Wahrnehmung ihrer Versammlungsfreiheit abhalten. Somit habe die Verordnung „eindeutig einen abschreckenden Charakter“.

Ein Sprecher des BMI sagte, es sei „keineswegs“ Ziel der Verordnung, die Demonstrationsfreiheit einzuschränken. Ein Bürger müsste „nur dann mit Gebühren rechnen, wenn er als Störer selbst negativ in Erscheinung tritt“. Die Gebührenverordnung ermögliche es der Bundespolizei, dem Störer und nicht der Allgemeinheit die Kosten aufzuerlegen, „die infolge seines Handelns entstanden sind“.

Auch das Gutachten kommt zu diesem Schluss. Darin heißt es, die Versammlungsfreiheit werde durch die Gebührenverordnung zwar beschränkt, jedoch in einem verhältnismäßigen Ausmaß. Es sei „nicht ersichtlich, warum individuell verursachte Einzelfälle … durch jeden Bürger finanziell mitgetragen werden sollen.“ Die Verordnung sei ein „geeignetes und erforderliches Mittel, um diesen Zweck zu erreichen“. Es sei außerdem das Ziel der Verordnung, Versammlungen sicherer zu gestalten. Daher sei „davon auszugehen, dass der Eingriff in die Versammlungsfreiheit … gerechtfertigt ist.“

Auch dass die Gebühren das Verhalten von Bürgern beeinflussen könnten, sei „im Interesse des Gemeinwohls, da hierdurch die Anzahl der Straftaten eingedämmt werden soll“. Ein mögliches Problem sieht das Gutachten lediglich bei einer der Gebühren: Jede angefangene Viertelstunde in Gewahrsam kostet 6,51 Euro, gedeckelt ist sie nicht. „Hierbei könnte im Einzelfall eine übermäßige Gebühr entstehen“, heißt es. Denn sie dürfe nicht höher sein als die Kosten, die eine Maßnahme verursacht.

1.145 Gebührenfälle innerhalb von 16 Tagen

Klar ist: Die Bundespolizei nutzt die neue Verordnung rege. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Linken hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. Bis zum 5. März hat sie 7.464 Mal Gebühren verlangt. Allein im Zeitraum zwischen dem 18. Februar und dem 5. März, also innerhalb von 16 Tagen, sind 1.145 Fälle dazugekommen. 

Niema Movassat, verfassungspolitischer Sprecher der Linken im Bundestag, sagt: „Die Bundespolizei macht von der neuen Verordnung großen Gebrauch und fordert von tausenden Menschen munter Gebühren an.“ Auch er sieht die Verordnung kritisch. Die Gebühren seien „in grundrechtlicher Hinsicht, insbesondere im Hinblick auf die Ausübung der Allgemeinen Handlungsfreiheit, äußerst bedenklich.“

Genaue Angaben dazu, in welchen Fällen und in welcher Höhe Gebühren erhoben werden, macht die Bundespolizei indes nicht. Die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic bemängelt fehlende Transparenz: „Dass die Bundespolizei bisher nur wenig dazu sagen kann, wie sie die Gebührentatbestände anwendet, finde ich sehr problematisch.“ Es wäre „schon wichtig, mehr über die Fälle zu wissen, in denen jetzt Gebühren erhoben werden.“ Mihalic besorgt, dass die Verordnung natürlich auch Menschen treffe, die durch die Gebühren finanziell in erhebliche Schwierigkeiten geraten können.

Linken-Abgeordnete Jelpke fordert „zwei klare Ansagen“ vom Innenministerium. Es müsse klarstellen, dass für Einsätze in Amtshilfe keine Gebühren erhoben werden und dass Gebühren nur vollstreckt werden, nachdem Maßnahmen auf Rechtmäßigkeit überprüft wurden. „Das Beste wäre, diese Gebührenordnung komplett zu kassieren.“

Das BMI plant derzeit aber nicht, die Gebührenordnung zu überarbeiten. Für eine Bilanz sei es „deutlich zu früh“, schrieb ein Sprecher. „Grundsätzlicher Reformbedarf zeichnet sich bislang nicht ab.“

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