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Der türkische Präsident Erdogan (Archivbild)

© Reuters/Presidential Press Office

Zahnarzt aus Wuppertal darf heimkehren: Deutscher Türkei-Urlauber bekommt Bewährungsstrafe für „Beleidigung“ Erdogans

Ein Streit am Flughafen von Antalya endet für einen Deutschen mit Untersuchungshaft. Nun ist er frei – mit einer Bewährungsstrafe wegen Präsidentenbeleidigung.

Nach einem Monat Untersuchungshaft im türkischen Urlaubsort Antalya ist ein Zahnarzt aus Wuppertal wieder frei. Der 63 Jahre alte Kristian B. wolle nach der Entlassung aus der Haft noch am Dienstag nach Deutschland zurückkehren, teilte sein Anwalt Ahmet Ünal Ersoy der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuvor war der Bundesbürger von einem Gericht in Antalya wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zu einer Strafe von insgesamt 16 Monaten und 20 Tagen verurteilt worden, die auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Das Gericht sah es nach den Urteilsunterlagen auch als erwiesen, dass B. Teile des türkischen Volkes beleidigt habe. Der Anwalt kündigte Berufung an. B. nahm an der Verhandlung persönlich teil. Zuvor hatte es geheißen, er werde per Video zugeschaltet. Der 63-Jährige war Anfang November nach einem Streit um Abstandsregeln am Gepäckband noch im Flughafen verhaftet worden. Eine Frau zeigte ihn unter anderem mit der Begründung an, es seien Worte gefallen, die Erdogan beleidigt hätten. Der Wuppertaler weist das zurück.

Vor der Urteilsverkündung hatte das Gericht die in den Streit verwickelte Frau als Zeugin vernommen. Sie warf B. vor, die Türkei, Muslime und Erdogan beleidigt zu haben. Der Arzt gab zu Protokoll, dass er alle Anschuldigungen zurückweise. Die ihm zugeschriebenen Äußerungen - wie zum Beispiel, die Türkei sei ein „beschissenes Land“ - seien „frei erfunden“. Er habe Erdogan auch nicht beleidigt. Er liebe das Land. B. verlangte Freispruch, akzeptierte aber dann die Bewährungsstrafe.

Aktuell befinden sich nach Angaben aus dem Auswärtigen Amt insgesamt 64 deutsche Staatsangehörige in türkischer Haft. Zudem seien 70 Fälle von Deutschen bekannt, die aufgrund von Ausreisesperren die Türkei nicht verlassen dürfen. Sogenannte politische Fälle werden nicht mehr gesondert aufgeführt. (dpa)

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