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Peter Tauber, Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Generalsekretär der CDU.

© dpa/Uwe Anspach

"Schwerfälliges Instrument": Zweifel an Taubers Vorstoß gegen Hetzer

Der ehemalige CDU-Generalsekretär Peter Tauber will Verfassungsfeinden mit Hilfe des Grundgesetzes die Meinungsfreiheit entziehen. Experten sind skeptisch

Von Markus Lücker

Mit Blick auf die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der ehemalige CDU-Generalsekretär Peter Tauber gefordert, dass Verfassungsfeinden das Recht auf freie Meinungsäußerung entzogen werden sollte. In einem Gastbeitrag für die „Welt“ beruft sich Tauber dafür auf Artikel 18 des Grundgesetzes. Der Artikel sieht vor, dass das Recht der freien Meinungsäußerung verwirkt sei, wenn dieses „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“ werde. Notwendig dafür ist eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. In dem Gastbeitrag gab Tauber der AfD und dem rechten Rand der CDU eine Mitschuld an der Ermordung Lübckes

Laut Tauber verkörpere der Artikel 18 „unsere wehrhafte Demokratie und gehört zu den tragenden Pfeilern unseres Grundgesetzes“. Es sei Zeit, von ihm Gebrauch zu machen. Dabei gehe es ihm nicht nur um Rechtsextreme, sondern um alle, „die sich dem Kampf gegen unsere Freiheit verschrieben haben“. Der Vorschlag kommt zeitnah zu einer Warnung des Deutschen Städtetages. Dessen Präsident Burkhard Jung wies auf zunehmende Drohungen gegen Kommunalpolitiker hin. Es sei wichtig, „dass wir die Grundwerte unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens entschlossen verteidigen.“

Komplex in der praktischen Anwendung

Doch es gibt auch Widerspruch gegen Tauber. „Politisch schafft man rechtlose Märtyrer, praktisch ist es ein sehr langwieriges Verfahren,“ sagt der Rechtswissenschaftler Christoph Möllers, Experte für Verfassungsrecht an der Berliner Humboldt-Universität. 1969 sei auf Grundlage des Artikel 18 ein Antrag gegen den Rechtsextremisten Gerhard Frey, gestellt worden. Doch nach fünf Jahren habe das Gericht den Antrag kurzerhand verworfen.

Der verfassungspolitische Sprecher der Linkspartei, Niema Movassa, nannte den Artikel auf Twitter „rechtspolitisch hochgradig problematisch“ und ein „schwerfälliges Instrument“. In einer Stellungnahme schlüsselt er auf: Vier Mal habe es bislang Versuche gegeben, die Norm heranzuziehen. Jedes mal sei es um rechtes Gedankengut gegangen und jedes Mal habe das Bundesverfassungsgericht die Anwendung des Artikels abgelehnt.

Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, sieht Peter Tauber mit seinem Vorschlag im Unrecht. Die Abgrenzung gegen Rechtsextreme müsse im Rahmen der Meinungsfreiheit geschehen und „nicht indem man die Meinungsfreiheit für bestimmte Personen abschafft.“

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