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Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU).

© picture alliance/dpa

Arbeitsrichter schaltet Ost-Beauftragten ein: Justizkonflikt in Brandenburg erreicht Bundesregierung

Es kehrt keine Ruhe ein um zwei Brandenburger Arbeitsrichter. Das Vorgehen von Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) wird zur Ost-West-Causa.

Der aktuelle Brandenburger Konflikt um das Agieren von Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) zieht nun Kreise zur Bundesebene. Der Arbeitsrichter André von Ossowski hat jetzt Staatsminister Carsten Schneider (SPD) eingeschaltet, den Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland.

In seinem dem Tagesspiegel vorliegenden Schreiben vom Mittwoch (5. April 2023) beschwert sich von Ossowski über den Umgang mit seiner Ost-Biografie durch die Ministerin, die wegen ihres Vorgehens gegen die beiden Richter des im Zuge der Justizreform aufgelösten Eberswalder Arbeitsgerichtes auch politisch weiter unter Druck gerät.

Von Ossowski ist einer der beiden Betroffenen. „Mir ist bewusst, dass Ihnen ein Einfluss auf das Handeln von Mitgliedern von Landesregierungen nicht möglich ist“, heißt es in seinem Brief an den Ostbeauftragten, der bei Kanzler Olaf Scholz (SPD) angesiedelt ist. „Aber ich hoffe, dass es Ihnen gelingt, Ihre Aufgabe und Ihre Botschaft, dass drei Jahrzehnte nach der friedlichen Revolution die Lebensleistungen der Ostdeutschen besser anerkannt sollten - auch in Ihrem Wirken in öffentlichen Institutionen - auf politischen Wege dorthin zu vermitteln.“

Er wolle Schneider selbstverständlich nicht mit dem juristischen Konflikt befassen. Es liege ihm aber persönlich daran, über den Sachverhalt zu informieren - was er auch tut, samt der umstrittenen Ost-Vita-Passage aus dem Amtsenthebungsschreiben des Justizministeriums als Anlage.

Diese Begründung hat mich schon geärgert. Natürlich könnte ich das fachlich.“

André von Ossowski, Jahrgang 1960, Arbeitsrichter aus Eberswalde,

Dort war Ossowski auch wegen seiner Ausbildung zu DDR-Zeiten eine Nichteignung für die ordentliche Gerichtsbarkeit Brandenburgs attestiert worden, was politisch im Landtag hohe Wellen schlägt. Linke und Freie Wähler erneuerten ihre Rücktrittsforderung gegen Hoffmann.

Kritik kommt nun auch aus der SPD und damit der Koalition. „Hinzu kommt, dass Sie in der ehemaligen DDR studiert und damit Ihre Ausbildung in einer Rechtsordnung absolviert haben, in der für die Rechtsgebiete der ordentlichen Gerichtsbarkeit Rechtsgrundsätze und Regelungen galten, die sich erheblich vom heute geltenden Recht unterscheiden“, heißt es wörtlich in der Amtsenthebung.

Und weiter: „Von Ihrer fachlichen Eignung für ein Richteramt außerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit vermag ich daher in Übereinstimmung mit Ihrer eigenen Einschätzung nicht auszugehen.“ Die Amtsenthebung hatte Justizstaatssekretärin Christiane Leiwesmeyer (CDU) unterzeichnet.

Hoffmann weist Ost-Diskriminierung zurück

Doch der Fall ist durch die Formulierungen zur Ost-West-Causa geworden. „Den Vorwurf der Diskriminierung von Richtern mit Ostbiografie weise ich entschieden zurück“, erklärte Hoffmann selbst inzwischen. „Vielmehr habe ich mich immer für eine Förderung von Richtern mit ostdeutscher Herkunft starkgemacht.“

In ihrer Amtszeit seien zahlreiche Richter mit Ostbiografie in Führungspositionen gewählt, unter anderem erstmals der Präsident eines Landgerichts und der Vizepräsident eines Obergerichts im Land. Die beiden Richter selbst, so argumentiert das Ministerium, hätten ja einen Wechsel in die ordentliche Gerichtsbarkeit unter Verweis auf ihre bisher ausschließliche Tätigkeit an Arbeitsgerichten abgelehnt.

Erstmals äußert sich Ossowski dazu öffentlich. „Diese Begründung hat mich schon geärgert“, sagte er dieser Zeitung. „Natürlich könnte ich das fachlich. Es ist nur nicht sinnvoll, angemessen und zumutbar nach 32-jähriger Spezialisierung.“

Hoffmann war zweimal an Dienstgerichten des Landes mit der Versetzung von Ossowski und einem weiteren Eberswalder Richter gescheitert, weil die erforderliche Zustimmung des Richterwahlausschusses im Landtag nicht vorlag. Nun betreibt sie deren Amtsenthebung.

Sie will damit verhindern, dass beide unbeschäftigt bis zu ihrer Pensionierung weiter besoldet werden müssten, wie sie im PNN-Interview erklärte: „Im Klartext: Sie würden weiter ihr Gehalt beziehen, müssten aber nicht mehr arbeiten.“ Sollte sie auch damit an der Justiz scheitern, könnte es für die Justizministerin eng werden.

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