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PFLEGEBEDÜRFTIGE Die Verantwortung des Krankenhauses für pflegebedürftige Patienten endet nicht einfach nur mit der Entlassung, sagt Sigurd Peters von der Senatsgesundheitsverwaltung. Laut Berliner Krankenhausgesetz muss die Klinik die Angehörigen über die bevorstehende Entlassung informieren, falls der Patient dazu nicht allein in der Lage ist.

Für 50 000 Unternehmen werden jährlich Nachfolger gesucht. Doch viele Seniorchefs kümmern sich zu spät darum und verpassen wichtige Weichenstellungen

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