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Brandenburg: Bahn als Millionengrab

Rechtswidrige Zuschüsse, überflüssige Aufträge: Rechnungshof rügt riesige Geldverschwendung

Potsdam - Brandenburgs Behörden verschwenden trotz der angespannten Finanzlage des Landes nach wie vor Steuergelder in Millionenhöhe. Das geht aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofes hervor, den der neue Präsident Thomas Apelt am Freitag in Potsdam vorstellte. Es gebe zu viele Beanstandungen, sagte er, „wir müssen die Tendenz umkehren“. Der 233-seitige Bericht listet erneut gravierende Fälle von Verschwendung und laxem Umgang mit öffentlichen Geldern auf.

Besonders scharf wird diesmal die Förderpraxis bei Projekten der Deutschen Bahn AG gerügt. So hatte das Land eine neue Zug-Waschanlage im Bahnbetriebswerk Neuruppin mit einer Million Euro gefördert, „obwohl die Waschanlage zu keinem Zeitpunkt zur öffentlichen Eisenbahninfrastruktur gehörte und damit eine grundlegende Fördervoraussetzung fehlte“, heißt es in dem Bericht. Dem Landesamt für Bauen und Verkehr war das sogar bewusst – es hatte zuvor zwei Förderanträge abgelehnt. Doch, so der Bericht, „die DB Regio drohte mit der Verlagerung von Arbeitsplätzen für den Fall, dass ihr Förderantrag (...) erneut abgelehnt wird“.

Zu einem Fass ohne Boden droht ein anderes Bahn-Projekt im Land zu werden: der Ausbau der früheren „Bäderbahn“-Strecke von Fürstenwalde nach Beikost. Die Bahn hat dafür seit 1998 rund 14,2 Millionen Euro vom Land erhalten. Obwohl das 85 Prozent der Gesamtsumme entspricht, ist inzwischen – fast zehn Jahre danach – nur ein Drittel der 32-Kilometer-Strecke, nämlich bis Bad Saarow ausgebaut. Der Rest ist stillgelegt, die Bahn hat aber neue Förderanträge gestellt. Dabei hatte die DB Netz AG bisher allein bei dem Teilabschnitt für 1,2 Millionen Euro sieben Ingenieurbüros mit Beratungs- und Steuerungsleistungen beauftragt. Davon wurden 928 000 Euro investiert, obwohl „weder Anlass noch Notwendigkeit“ bestand. „Der Fall kann einem die Zornesröte ins Gesicht treiben“, so Rechnungshof-Direktorin Sieglinde Reinhard. Der Hof sieht darin Methode: Es stimme nachdenklich, dass sich die Feststellungen mit denen des Bundesrechnungshofes zur Deutschen Bahn decken, so Apelt. Auch andere Bereiche sind betroffen. So rügt der Hof etwa auch die beihilferechtlich problematische Förderung des Landgestüts Neustadt an der Dosse und Schlamperei bei der Einführung neuer Computerprogramme bei der Polizei. Dem Justizministerium wird vorgehalten, dass Gefangene in Brandenburgs Haftanstalten – anders als Hartz-IV-Empfänger und alle anderen gesetzlich Krankenversicherten – für Arztbesuche und Medikamente nichts zuzahlen müssen. So habe das Land 2005 rund 96 000 Euro für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von Häftlingen ausgegeben, auch für Kosmetika, Schuppenshampoos, Haarwuchsmittel, „Wellnesspräparate“ und Zahnpflegekaugummis. Zudem seien in Haftanstalten Krankenstationen aufwendig ausgebaut worden, die kaum benutzt würden. So verfüge der Operationssaal in der JVA Brandenburg sogar über ein „gynäkologisches Instrumentarium“, obwohl dort bisher nur Männer untergebracht sind.

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