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Brandenburg: Berliner Sex-Täter nach Missbrauch in Köln festgenommen Gutachter hatten ihn als „nicht gefährlich“ eingestuft Daher wurde keine Sicherungsverwahrung verhängt

Berlin - Ein Berliner Sexualtäter ist in Köln festgenommen worden, nachdem er dort einen zehnjährigen Jungen verschleppt und missbraucht haben soll. Vor gut einem Jahr war die Berliner Staatsanwaltschaft in einem Aufsehen erregenden Verfahren damit gescheitert, für Jens A.

Berlin - Ein Berliner Sexualtäter ist in Köln festgenommen worden, nachdem er dort einen zehnjährigen Jungen verschleppt und missbraucht haben soll. Vor gut einem Jahr war die Berliner Staatsanwaltschaft in einem Aufsehen erregenden Verfahren damit gescheitert, für Jens A. Sicherungsverwahrung nach Ende der Strafhaft durchzusetzen. Denn zwei Gutachter bestätigten dem Pädophilen, dass er „nicht gefährlich für die Allgemeinheit“ sei. Daraufhin zog die Staatsanwaltschaft ihren Antrag zurück. Der heute 37-jährige Jens A. hatte 1994 mit einem Komplizen den achtjährigen Daniel B. in Prenzlauer Berg entführt und sexuell missbraucht. Der Liebhaber von A. hatte das Kind dann getötet und auf einer Müllkippe verscharrt. Aufgeklärt wurde der Fall erst Jahre später, Jens A. saß sieben Jahre Haft in Tegel ab.

Wenige Monate vor seiner Haftentlassung beantragte die Staatsanwaltschaft dann 2006 zum ersten Mal in der Berliner Justizgeschichte eine nachträgliche Sicherungsverwahrung. Möglich ist dies seit 2004. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Voraussetzungen für eine nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung sehr eng gefasst: Dazu müssen nach dem Urteil „erhebliche“ neue Anhaltspunkte für eine große Allgemeingefährlichkeit des Betreffenden bekannt werden, hatten die Bundesrichter geurteilt. Solche neuen Anhaltspunkte aber gab es für die Gutachter nicht.

Wenige Tage nach seiner Freilassung dann vergriff sich Jens A. in Bernau, nördlich von Berlin, an einem 15-Jährigen. Er wurde später bei einem Bekannten festgenommen – ebenfalls einem verurteilten Sexualstraftäter –, bei dem er sich in Bernau einquartiert hatte. Zuvor musste die Polizei mehrere Tage nach A. suchen. Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU) forderte daraufhin eine Meldepflicht für vorbestrafte Sexualstraftäter.

Wegen Missbrauchs des 15-Jährigen jedoch wurde A. nicht verurteilt. Ein Gutachter kam zu dem Schluss, es sei vermutlich nicht nachzuweisen, dass A. bei dem 15-Jährigen eine „Widerstandsunfähigkeit oder eine Zwangslage ausgenutzt“ habe. Wegen dieses Gutachtens ließ das Gericht eine Anklage nicht zu, im Juni 2006 kam A. wieder frei – und zog nach Leverkusen.

Am Sonntagabend nun soll A. in Köln einen Zehnjährigen angesprochen und dann in sein Auto gezerrt haben. In seiner Wohnung soll er das Kind anschließend missbraucht haben – genau so war A. 1994 in Prenzlauer Berg bei Daniel B. vorgegangen. Den Zehnjährigen allerdings ließ A. zwei Stunden später frei. Da das Kind bei der Polizei präzise Aussagen zur Wohnung des Täters machen konnte, wurde Jens A. schnell festgenommen. Er schweigt bislang zu den Vorwürfen.

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