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Brandenburg: Des Rechnungsprüfers Rechnungen

Vizechef des Landesrechnungshofes vor Gericht: Er soll bei Spesen und Eigenheimzulage betrogen haben

Vizechef des Landesrechnungshofes vor Gericht: Er soll bei Spesen und Eigenheimzulage betrogen haben Von Thorsten Metzner Potsdam - Der Prozess ist ein Novum in der Geschichte der deutschen Rechnungshöfe: Vor dem Potsdamer Landgericht hat gestern die Verhandlung gegen den Vizepräsidenten des Brandenburger Landesrechnungshofes, Arnulf Hülsmann, begonnen. Er ist wegen Betruges angeklagt. Der 57jährige bestritt zu Beginn der Verhandlung die Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft, wonach er durch fingierte Angaben in 13 Fällen zwischen 1998 und 2001 überhöhte Reisekosten abgerechnet und so die Landeskasse um mindestens 4617,34 Mark (rund 2300 Euro) geschädigt haben soll. „Ich habe niemals bewusst falsche Angaben gemacht.“ Außerdem soll er sich laut Anklage ebenfalls unter „Vorspiegelung falscher Tatsachen" eine Eigenheimzulage von 5000 DM erschlichen haben. Diese ist vom Finanzamt bereits zurückgefordert worden. Brisant daran ist, dass dem als besonders streng geltenden Prüfer am Hof die Kontrolle der ordnungsgemäßen Gewährung der Eigenheimzulage im Land unterstand. In zehn Fällen wird Hülsmann sogar schwerer Betrug vorgeworfen, weil er bei Abrechnungen seine Stellung „als Amtsträger missbraucht“ habe, wie Oberstaatsanwalt Helmut Lange sagte. Darauf drohen Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Hülsmann, der seit 2003 bei vollen Bezügen vom Dienst suspendiert ist, verlas eine mehrstündige Erklärung – und wies die Betrugsvorwürfe zurück. Er räumte Fehler in Reisekostenabrechnungen ein. Durch „Unvollständigkeit seines Kalenders“ und „den großen zeitlichen Abstand“ zwischen Dienstreisen und ihrer Abrechnung habe er offenbar „den Überblick verloren“. So hatte Hülsmann sich eine Dienstreise nach Frankfurt/Oder doppelt erstatten lassen. In der Anklage wird dem zweithöchsten Finanzkontrolleur Brandenburgs auch vorgeworfen, in fünf Fällen Dienstreisen nach Düsseldorf abgerechnet zu haben, die gar nicht stattfanden. Bei einer Hausdurchsuchung bei ihm waren dem Vernehmen nach penibel archivierte private Tank- und Einkaufsbelege gefunden worden, nach denen sich Hülsmann zu diesen Zeiten an anderen Orten aufhielt. Hülsmann sagte dazu, dass solche Belege Daten und Uhrzeiten nicht unbedingt korrekt wiedergeben würden. Selbst wenn Angaben in den Formularen nicht korrekt gewesen seien, hätten „alle Dienstreisen stattgefunden“ – dann an anderen Tagen. Es sei kein Schaden entstanden. Hülsmanns Anwältin Heidi Sandkuhl warf Rechnungshofpräsidentin Gisela von der Aue vor, mit umfangreichen und kostspieligen Ermittlungen Steuergelder verschwendet zu haben, um ihren Stellvertreter loszuwerden. Vom Ausmaß der ursprünglichen Vorwürfe, wo noch von einem Schaden von 45 000 Euro die Rede war, sei nicht viel übrig geblieben. Sandkuhl prophezeite: „Die Anklage wird in sich zusammenbrechen."

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