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Der bayerische Unternehmer Peter Niedner am Dienstag im Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg.

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Fall Niedner: Hitzige Verhandlung um Millionen-Klage gegen Brandenburg

Im Streit um eine Millionen-Klage gegen Brandenburg geht das Oberlandesgericht (OLG) von Fehlern der Finanzbehörden aus. Ob das Land deswegen aber Schadenersatz an den bayerischen Unternehmer Peter Niedner zahlen muss, bleibt zunächst offen.

Die OLG-Richter in Brandneburg/Havel äußerten am Dienstag in der mündlichen Verhandlung in Brandenburg/Havel Zweifel an der Kausalität zwischen dem Handeln der Behörden und dem Scheitern der Investitionen in Großräschen (Oberspreewald-Lausitz). „Sie müssen uns darlegen und uns überzeugen, dass das Verhalten der Behörden ursächlich für ihren Schaden war“, sagte der Vorsitzende Richter Helmuth Krah in der teils hitzigen Diskussion. Nötig seien beispielsweise Informationen dazu, wann Kredite nicht vergeben worden oder Investoren abgesprungen seien. Es mag ja alles so gewesen sein, aber sie müssen dann Fleisch dazu geben“, so Krah.
Niedner und das Land streiten seit Jahren um rund 34,4 Millionen Euro Schadenersatz, die der frühere Top-Manager Niedner fordert. Der heute 78-Jährige wollte 1992 in Großräschen ein Werk zur Produktion eines neuartigen Baustoffs aus Altglas errichten. Das Projekt scheiterte. Niedners Unternehmen befindet sich heute in Liquidation.
Aus seiner Sicht ist das Scheitern auf die Willkür märkischer Finanzbehörden zurückzuführen.
Der Streit zwischen Niedner und Brandenburg begann Anfang 1994 mit Niedners Umsatzsteuererklärung für 1992. Damals wurde dem Bayern der Status als Unternehmer abgesprochen - mit entsprechenden steuerrechtlichen Folgen. Dies habe dazu geführt, dass Kredite verwehrt worden und Investoren abgesprungen sein, so Niedners Anwalt Rolf Karpenstein.
Das OLG war ursprünglich der Meinung gewesen, die Ansprüche seien verjährt und hatte die Klage 2010 abgewiesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob diese Entscheidung jedoch im Mai 2011 auf und verwiesen den Fall zurück an das OLG. Die inzwischen zuständigen OLG-Richter gehen nicht länger von einer Verjährung aus, wie sich bereits aus einem sogenannten Hinweisbeschluss ergab. Ob dies aber zu einem Erfolg der Millionen-Klage gegen das Land führt, blieb am Dienstag höchststrittig. Ein Urteil des Gerichts ist frühestens in einigen Wochen zu erwarten. dpa

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