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Brandenburg: Rücktrittsforderung gegen Verfassungsrichter

Verwandter wirft Florian Havemann Rufmord in seiner umstrittenen Familienbiographie vor

Potsdam - Der Fall dürfte einmalig sein: Führende Repräsentanten des Landes Brandenburg müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, ob der Verfassungsrichter Florian Havemann, Jahrgang 1952, „weiterhin in diesem Amt tragbar ist“. Die indirekte Rücktrittsforderung wird in einem Brief an Verfassungsgerichtspräsidentin Monika Weisberg- Schwarz erhoben. Das Schreiben wurde auch an Landtagspräsident Gunter Fritsch, Ministerpräsident Matthias Platzeck (beide SPD) und andere Spitzenpolitiker gesandt. Es geht darin um das hoch umstrittene Buch des Schriftstellers, Malers und Musikers mit dem Titel „Havemann“, einer scharfen Abrechnung mit seinem Vater, dem DDR-Dissidenten Robert Havemann. Das Buch hatte bereits bei seinem Erscheinen im November 2007 heftige Reaktionen ausgelöst. Die Antworten des offiziellen Brandenburg auf die Rücktrittsforderung gegen Florian Havemann fallen allerdings verhalten aus.

Absender des Briefes ist der Potsdamer Bernhard Wambach-Havemann, ein Schwager Florians, der dessen Integrität als Verfassungsrichter massiv infrage gestellt sieht, weil er in seinem Buch „Persönlichkeitsrechte von Lebenden und Toten verletzt“ habe, wie er schreibt. Tatsächlich hatte der Suhrkamp-Verlag das Werk einen Monat nach dem Erscheinen wieder vom Markt genommen – nach erfolgreichen juristischen Einwänden Dritter. Sie sahen sich in dem autobiografisch angelegten Buch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und diskreditiert, weil Havemann etwa dem Liedermacher Wolf Biermann intime Kontakte zur DDR-Volksbildungsministerin Margot Honecker oder seiner Schwester eine inzestuöse Beziehung zu ihrem Vater unterstellt hatte. In einer Internetversion, die der Suhrkamp-Verlag inzwischen veröffentlicht hat, sind die inkriminierten Passagen geschwärzt. Florian Havemann verteidigte sich in Interviews und auch im Buch selbst damit, dass er „seine“ Wahrheit erzähle, „nur Geschichten, für die ich keine Beweise vorlegen kann. Die ich erzähle, weil ich sie für wahr halte, für wahr gehalten habe, für zumindest möglich. Plausibel. Vorstellbar.“ Die juristische Gegenwehr der Betroffenen kommentierte er einmal so: „Es geht letztendlich um die Zerstörung eines literarischen Werkes.“

Für Wambach-Havemann, der mit Florians Schwester Sybille verheiratet ist, geht es dagegen um Rufmord. Für ihn ist Havemanns Umgang mit Persönlichkeitsrechten unvereinbar mit dem Amt eines Verfassungsrichters. Sein Brief endet mit dem Satz: „Ich sehe es als unerträglich an, dass Florian Havemann meine verfassungsmäßigen Rechte auf die ,Menschenwürde‘ als Verfassungsrichter schützen soll.“ Ein Verfassungsrichter, so erklärt er, „muss doch Vorbild sein“.

Um so „enttäuschender“ ist für ihn, wie sein bereits Ende Februar abgesandter Appell bislang in Brandenburg verhallte. Verfassungsgerichtspräsidentin Weisberg-Schwarz etwa hat nicht einmal geantwortet. Wie sie auf Anfrage sagte, sehe sie in dem Fall auch keine Notwendigkeit und Möglichkeit zum Handeln. Auch Parlamentspräsident Gunter Fritsch (SPD) verwies darauf, dass Havemann 1999 mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt wurde. Nach Rechtslage endet seine Amtszeit damit nach zehn Jahren – hier also 2009 –, soweit er nicht selbst seine Entlassung beantragt. Als weitere Ausscheidungsgründe sehe das Gesetz nur „dauernde Dienstunfähigkeit, rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder Wegfall der Voraussetzungen der Wählbarkeit vor“.

Bedeutet das also, dass ein Verfassungsrichter ansonsten so weit gehen kann, wie er will? Mit dieser heiklen Frage will sich im Landtag fast niemand befassen. „Ich äußere mich dazu nicht“, sagt etwa SPD- Fraktionschef Günter Baaske. Kerstin Kaiser, Fraktionschefin der Linken, auf deren Vorschlag Florian Havemann 1999 gewählt wurde, antwortet lapidar: Es handle sich „um rechtliche Auseinandersetzungen, auf die unsere Fraktion keinen Einfluss nehmen darf“. Lediglich CDU-Fraktionschef Thomas Lunacek sieht die Sache kritisch. Er macht keinen Hehl daraus, dass er das Agieren von Florian Havemann, der sich im Zusammenhang mit seinem Buch öffentlich auch auf seine Tätigkeit als Verfassungsrichter berief, für „problematisch“ hält. „Für einen Verfassungsrichter wäre eine größere Zurückhaltung angebracht“, sagt Lunacek – bleibt damit aber eine Ausnahme.

Florian Havemann kennt den Brief seines Schwagers. Doch seien an ihn weder aus dem Verfassungsgericht noch aus der Politik Kritik oder Rücktrittsforderungen herangetragen worden. Er sieht sich bestätigt, dass seine Kunst und das Richteramt „nichts miteinander zu tun“ hätten. Er habe schon vor seiner Wahl darauf hingewiesen, dass er sich als Künstler weiter subjektiv artikulieren, zugleich aber im Verfassungsgericht sachlich arbeiten werde. Thorsten Metzner

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