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Zieht sich zurück: Michael Schierack.

© Michael Kappeler/dpa

CDU-Fraktion: Schierack gibt Vorsitz ab

Der Vertrag für ein rot-rotes Bündnis ist unterzeichnet. Woidke rechtfertigt Nominierung von Karl Heinz Schröter

Brandenburgs CDU formiert sich für die Opposition im Landtag gegen das neue von Ministerpräsident Dietmar Woidke geführte rot-rote Regierungsbündnis neu. Infolge der an den Sondierungen gescheiterten Großen Koalition steht ein Führungswechsel bevor, ohne Putsch: Nach PNN-Informationen will Parteichef Michael Schierack in Kürze den Vorsitz der Landtagsfraktion abgeben. Nachfolger soll auf seinen Vorschlag der bisherige Vize-Partei- und Fraktionschef Ingo Senftleben werden. Wenn dieser Plan wie geplant Mittwochabend auf einer Sitzung des Landesvorstandes fallen sollte, gäbe es in der CDU künftig mit Senftleben als Fraktionschef und Schierack als Parteichef wieder eine Doppelspitze. Am gleichen Tage soll Woidke im Landtag als Ministerpräsident gewählt werden.

Schierack war in der Partei massiv in die Kritik geraten, da Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) nach den Sondierungen die Absage an eine Große Koalition allein damit begründet hatte, dass Schierack nicht ins Kabinett gehen wollte. Woidke hatte eigentlich eine Koalition mit der CDU favorisiert. Schierack hatte danach bestätigt, dass er diese Zusage zu diesem Zeitpunkt tatsächlich nicht geben wollte. Die SPD hatte daraufhin Koalitionsverhandlungen mit den Linken aufgenommen.

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Inzwischen steht das neue rot-rote Regierungsbündnis in Brandenburg. Am Montag wurde in Potsdam von den Partei- und Fraktionsvorsitzenden der SPD und der Linken der Koalitionsvertrag unterzeichnet. Diesen Mittwoch soll Woidke im Landtag zum Ministerpräsidenten wiedergewählt werden. Das rot-rote Bündnis hat nur eine knappe Mehrheit von drei Stimmen. Es ist damit nicht ausgeschlossen, dass es für Woidke im ersten Wahlgang nicht reichen könnte. Wie berichtet gibt es etwa in der SPD erheblichen Unmut, weil das frühere Ministerium Regine Hildebrandts nun von den Linken geführt wird. Nach der Verfassung ist in einem solchen Fall ein zweiter Wahlgang vorgesehen, quasi eine Wiederholung. Scheitert auch der, ist ein dritter Wahlgang möglich, bei dem die einfache Mehrheit reicht. Beide Seiten zeigten sich zuversichtlich, dass Woidkes Wahl glattgeht.

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