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Der Potsdamer Rabbiner und Universitätsprofessor Walter Homolka bei der Eröffnung des Europäischen Zentrums für Jüdische Gelehrsamkeit in Potsdam.

© Foto: imago images/Future Image

Streit um Potsdamer Rabbiner Homolka: Union progressiver Juden geht mit Gutachten in die Offensive

Wegen der Machtmissbrauchsvorwürfe gegen ihn lässt Homolka sein Amt als Vorsitzender der Union ruhen. Der Verband stärkt ihm nun den Rücken.

Im Streit um den Potsdamer Rabbiner und Universitätsprofessor Walter Homolka gehen dessen Unterstützer in die Offensive. Am Sonntag legte die „Union progressiver Juden“ ein vom früheren Mecklenburger Oberkirchenrat Rainer Rausch erarbeitetes Rechtsgutachten vor, in dem der von der Universität Potsdam gegen Homolka erhobene Vorwurf des Machtmissbrauchs zurückgewiesen wurde. Bei der UPJ handelt es sich um einen Dachverband von rund 30 liberalen jüdischen Gemeinden und Einrichtungen in Deutschland, Österreich und Luxemburg. Vorsitzender der UPJ ist Homolka, der aber sein Amt derzeit ruhen lässt.

Die Kommission der Universität, die im Oktober ein Gutachten im Fall Homolka vorlegte, habe „Machtmissbrauch“ als „jede Erwartung von Loyalität und Gehorsam von Amts wegen“ definiert, heißt es in einer von den Vorstandsmitgliedern Alexandra Khariakova und Inna Shames unterzeichneten Mitteilung. „Dies ist – unserer Meinung nach – nicht das, was man gemeinhin unter dem Begriff „Machtmissbrauch“ verstehen würde und daher irreführend.“

Die UPJ-Vertreterinnen betonen, dass die Ausbildung und Ordination von Geistlichen eine interne Angelegenheit der jeweiligen Religionsgemeinschaft seien. Das von Homolka gegründete Abraham-Geiger-Kolleg unterliege deswegen keiner staatlichen oder universitären Aufsicht.

Die Ausbildungsanforderungen des Abraham Geiger Kollegs dienten dazu, geeignete Kandidaten für die Zulassung zum Rabbinat auszubilden. „Dies betrifft nicht das Studium der Jüdischen Theologie an der Universität Potsdam, sondern liegt im Ermessen der Religionsgemeinschaft, die für die Ausbildung ihrer Geistlichen vertragliche Vereinbarungen mit der Universität Potsdam getroffen hat“, heißt es in der Mitteilung. „Unserer Überzeugung nach üben wir lediglich unser Selbstbestimmungsrecht als Religionsgemeinschaft aus, wenn wir Kriterien anlegen für die Qualifikation als Rabbiner:in.“

Daher sei es „keineswegs überraschend, dass nicht alle, die zunächst in das Abraham Geiger Kolleg aufgenommen werden, schließlich auch die Ordination erhielten.“ Dieser selektive Prozess sei „genau der Zweck eines rabbinischen Seminars zum Nutzen der größeren jüdischen Gemeinschaft.“

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