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Blaulicht auf Polizeifahrzeug.

© IMAGO/Future Image

Update

Suche mit Hunden und Drohnen: Wo versteckt sich der Brandenburger Flüchtige aus der Sicherungsverwahrung?

Der verurteilte Straftäter in Sicherungsverwahrung bleibt verschwunden – trotz groß angelegter Fahndung. Das brandenburgische Justizministerium will weiter aufklären.

| Update:

Suchhunde und Bereitschaftspolizisten sind im Einsatz, um das Versteck des geflohenen Straftäters aus Brandenburg aufzuspüren. Nach mehr als einer Woche fehlt von dem 64-jährigen, der wegen seiner Gefährlichkeit in Sicherungsverwahrung saß, aber noch jede Spur. Bundesweit fahndet die Polizei offen und verdeckt nach dem Mann, Ermittler klopfen sein Umfeld ab, überprüfen Kontakte, wie die Polizei am Freitagnachmittag mitteilte. Das Justizministerium in Potsdam arbeitet nach wie vor daran, die Umstände der Flucht aufzuarbeiten, hält sich mit Informationen aber auch bedeckt.

Hat sich der 64-Jährige spontan zur Flucht entschlossen, als er Ausgang hatte, oder verfolgte er schon länger einen Fluchtplan? Das könne möglicherweise nach der Aufarbeitung beurteilt werden, hieß es im Ministerium. Die Frage, ob er von seinem Konto Geld abgehoben hat, blieb unbeantwortet. „Auch der entwichene Sicherungsverwahrte hatte ein externes Konto“, hieß es dazu.

Am Mittwoch vergangener Woche war der 64-Jährige, der wegen Totschlags und Sexualverbrechen zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, geflohen. Er hatte Ausgang bekommen und war in Begleitung zweier Justiz-Bediensteter nach Berlin gefahren. Im Europa-Center in der Nähe der Gedächtniskirche ließen sie ihn nach Darstellung des Ministeriums kurze Zeit aus den Augen. Er entkam bei einem Toilettengang.

Sicherungsverwahrung soll vor besonders gefährlichen Tätern schützen

Seit rund fünf Jahren war der Mann in Brandenburg an der Havel untergebracht – dort ist die einzige Einrichtung für Sicherungsverwahrung im Bundesland. Die Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor besonders gefährlichen Tätern schützen, die ihre Strafe bereits abgesessen haben. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass psychiatrische Gutachter den Täter weiter als gefährlich einstufen. Anspruch auf Ausgang haben sie aber.

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte den begleiteten Ausflug nach Berlin verteidigt: „Wir haben die Pflicht, nicht nur durch das Gesetz, sondern auch durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Sicherungsverwahrten auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten.“ Sie verwies auch auf ein Gutachten von April 2022, in dem der Mann nicht als so hochgefährlich eingestuft werde, dass er flüchte und schwere Straftaten begehe.

Polizei warnt vor Falschmeldungen

Die Polizei setzt bei der Suche weiter auf die Mithilfe aus der Bevölkerung. Sie appellierte zugleich, nicht verifizierte Meldungen nicht in den sozialen Netzwerken zu verbreiten. „Diese helfen nicht beim Ergreifen des Flüchtigen und erschweren zudem die Ermittlungen der Kriminalpolizei.“ Die Polizei warnte vor Falschmeldungen in Chatgruppen, wonach ein entflohener Sexualstraftäter versucht haben soll, vor einem Krankenhaus in Berlin-Tempelhof ein Kind zu entführen. Hinweise auf Entführungsversuche hatte die Polizei nicht.

Der Fall hat voraussichtlich auch ein politisches Nachspiel im Rechtsausschuss des Landtages. Der Fraktionschef von BVB/Freie Wähler, Péter Vida, pocht etwa auf Akteneinsicht. Er kritisierte auch, die Öffentlichkeitsfahndung sei zu spät erfolgt. Die Polizei veröffentlichte am Freitag vergangener Woche, zwei Tage nach der Flucht, eine Fahndung mit Bild und Beschreibung des Mannes.

Die Einrichtung zur Sicherungsverwahrung war 2014 auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt in Brandenburg an der Havel gebaut worden und war Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2011. Danach musste sich die langfristige Unterbringung von gefährlichen Straftätern stärker von einer Gefängnishaft unterscheiden. Gewalt- und Sexualstraftäter sollten in Sicherungsverwahrung auch intensiver betreut werden. In Brandenburg an der Havel sind derzeit nach Angaben des Justizministeriums zwölf Sicherungsverwahrte untergebracht (ohne den Geflohenen). (dpa)

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