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Ab in den Stall: In Brandenburg gilt nun Stallpflicht.

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Vorsichtsmaßnahmen gegen Vogelgrippe in Brandenburg: Was Geflügelhalter in Potsdam beachten sollten

In Mecklenburg-Vorpommern und in Polen gab es Vogelgrippe-Fälle. Jetzt verschärfen Brandenburgs Landesregierung und Potsdams Stadtverwaltung die Vorsichtsmaßnahmen.

Potsdam - Wegen der grassierenden Vogelgrippe verschärft die Potsdamer Stadtverwaltung ihre Hinweise an Geflügelhalter. Wegen aktueller Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln in anderen Bundesländern gab die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung am Freitag Hinweise zu Vorsichtsmaßnahmen. So muss jede Art von Geflügelhaltung beim Veterinäramt der Stadt gemeldet werden. Dazu stehe online ein Formular zur Verfügung. Vor allem sollten Geflügelhalter ihre Bestände vor dem Kontakten mit Wildvögeln schützen. Das gilt für direkten und indirekten Kontakt, zum Beispiel durch Kot oder gemeinsame Futterstellen. Die Fütterung sollte nur im Stall und unter Dach stattfinden, möglicherweise kontaminiertes Futter, zum Beispiel Grünfutter von der Wiese, nicht verwendet werden. Hygienemaßnahmen sollten erhöht werden, heißt es in der Mitteilung der Stadtverwaltung.

Zu den Tieren sollten möglichst wenigen Personen Kontakt haben. Unregelmäßigkeiten wie ein Einbruch der Legeleistung oder Erkrankungen sollten Geflügelhalter vom Tierarzt abklären lassen. Tote Wildvögel sind dem Veterinäramt unter Tel.: (0331)28 91 642 zu melden, um diese untersuchen zu lassen. Außerdem warnt das Amt vor dem Kontakt zu toten Wildvögeln. Dieser sei zu vermeiden, da eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen bestehen könnte. Aktuell seien solche Fälle jedoch noch nicht aufgetreten. Auch Haustiere wie Hunde oder Katzen sollten von der Geflügelhaltung ferngehalten werden – insbesondere, wenn sie zuvor im freien Gelände mit möglichem Kontakt zu Wildvögeln unterwegs waren.

Stallpflicht in Teilen Brandenburgs

Unterdessen hat das Land Brandenburg wegen der Vogelgrippe-Gefahr am Freitag ab sofort Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Der Erlass des Landestierarztes gilt allerdings nicht landesweit, sondern für ausgewiesene Risikogebiete, wie das Verbraucherschutzministerium in Potsdam nach einer Telefonkonferenz der märkischen Amtstierärzte am Freitag mitteilte. So gilt die Stallpflicht für Geflügelhalter beispielsweise in der Niederung der Unteren-Havel-Wasserstraße (Havelland), im Uferbereich des Peitzer Sees (Spree-Neiße) und im Umfeld des Nationalparks Unteres Odertal (Uckermark). Dieser Schritt sei als Vorsichtsmaßnahme wegen der räumlichen Nähe zu Mecklenburg-Vorpommern geboten, weil dort der hochansteckende Virus H5N8 nachgewiesen wurde, hieß es. Auch auf der polnischen Seite der Oder im Stettiner Raum wurden verendete Vögel entdeckt, bei denen derselbe Virustyp gefunden wurde. Auf Brandenburger Territorium gebe es bislang keinen Verdachtsfall, hieß es.

Außer Mecklenburg-Vorpommern sind in Deutschland bisher auch Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Bayern von der jüngsten Vogelgrippe-Epidemie betroffen. Unter Geflügelhaltern wächst die Angst vor einem Überspringen auf weitere Länder. Der Geflügelwirtschaftsverband befürchtet für das Martins- und Weihnachtsgans-Geschäft keine massiven Einbußen. Drei Viertel aller Gänse seien bereits geschlachtet und warteten tiefgekühlt auf den Verkauf, teilte ein Verbandssprecher am Freitag mit.

Bei der Vogelgrippe unterscheiden die Fachleute schwach-, mittel- und hochpathogene (krank machende) Erreger. Verläuft diese besonders schwer, sprechen Experten auch von Geflügelpest. Einzelne Vogelgrippe-Viren sind nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts bei sehr intensivem Kontakt auch für Menschen gefährlich. Bei der Variante H5N8 sind bislang keine Infektionen beim Menschen beobachtet worden. (mit dpa)

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