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300 Pappeln an der Nuthe in Potsdam: Gericht untersagt Fällung – vorerst
Gilt die Wegesicherungspflicht für einen Trampelpfad entlang der Nuthe? Das Verwaltungsgericht Potsdam ließ diese Frage offen, verbot der Stadt aber einstweilig die Fällung der Pappeln.
Von Erik Wenk
Stand:
Im Streit um die Fällung von 316 Pappeln entlang der Nuthe hat das Verwaltungsgericht Potsdam dem Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) Brandenburg stattgegeben: Das Gericht entschied am 23. Februar, dass die Stadt Potsdam die geplanten Rodungs- und Fällmaßnahmen zu unterlassen hat. Darüber informierte der BUND in einer Pressemitteilung.
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