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In der Lausitz soll aus zwei Hochschulen eine neue Energieuniversität werden.

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STUDIEREN IN BRANDENBURG: Auch ohne Abi an die Uni

Hochschulgesetznovelle von Kabinett der Brandenburger Landesregierung beschlossen

Brandenburg soll das offenste Hochschulsystem Deutschlands bekommen. Dies sieht eine Regelung im überarbeiteten Landeshochschulgesetz vor, das am Dienstag vom Kabinett beschlossen wurde. „In diesem Gesetzentwurf ist der Zugang zum Universitätsstudium so weit gefasst wie nirgendwo in Deutschland“, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) nach der Kabinettsitzung am Dienstag. Der Novelle muss noch der Landtag zustimmen.

In Zukunft sollen auch Handwerksmeister und Schulabgänger der Sekundarstufe I bei entsprechender Qualifikation ein Hochschulstudium aufnehmen können. Mit Fachhochschulreife soll auch ein Universitätsstudium möglich werden. Hintergrund der sehr offenen Regelung ist der zunehmende Fachkräftemangel. Es müsste trotz demografischen Wandels und in Zukunft zurückgehender Bewerberzahlen gesichert sein, dass die Hochschulen des Landes ausreichend qualifizierte Fachkräfte ausbilden, erklärte Wissenschaftsministerin Sabine Kunst (parteilos). Ministerpräsident Woidke sagte, dass die Hochschulen von großer Bedeutung für die Entwicklung Brandenburgs seien. Die Weiterentwicklung der Hochschullandschaft sei eine der wichtigsten Zukunftsfragen des Landes, betonte der Regierungschef. Dabei gehe es um Impulse aus der Forschung für die Wirtschaft und das Sichern von Nachwuchs. „Der Bedarf an hoch qualifizierten Fachkräften wird in den nächsten Jahren zunehmen.“ Mit der Neuregelung gebe es eine größere Durchlässigkeit zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Ausbildung. „Die Novelle des Gesetzes macht Brandenburgs Hochschullandschaft deutlich attraktiver und modernen“, so Woidke

Kritik an der neuen Regelung kam von den Hochschulrektoren des Landes, die zusätzlichen Aufwand bei der Auswahl der Bewerber befürchten. Den Grünen gehen die geplanten Änderungen in manchen Bereichen nicht weit genug.

Ministerin Kunst betonte, dass es in dem Gesetzentwurf grundsätzlich um mehr Bildungschancen, mehr Beteiligung und Qualität an den Hochschulen des Landes geheie hätten eine zunehmende Bedeutung was den Transfer von Wissenschaft zu Wirtschaft und die Nachwuchsförderung anbelange.Das Abitur bleibe die klassische Form für den Zugang zu den Hochschulen, erläuterte Wissenschaftsministerin Sabine Kunst (parteilos). „Es bleibt der kürzeste Weg zum Hochschulstudium.“ Schon heute hätten aber etwa an der Fachhochschule Brandenburg/Havel mehr als zehn Prozent der Studenten kein Abitur. „Das ist ein ganz wichtiges Reservoir für Brandenburg, da diese jungen Menschen aus der beruflichen Bildung hoch qualifiziert und sehr motiviert sind.“ Mit der Novelle soll auch die Situation von Beschäftigten in der Lehre verbessert werden. Sogenannte Lehrbeauftragte wären nicht mehr dauerhaft einsetzbar, um so reguläre Arbeitsverhältnisse zu fördern. Für Doktorarbeiten sind neue Regeln geplant, um die Qualität der Arbeiten zu sichern. So sollen Rechte und Pflichten von Promovierenden und Betreuern in einer gesetzlich vorgeschriebenen Vereinbarung festgehalten werden.

An allen Hochschulen sind zudem Ethikkommissionen vorgesehen, die sich unter anderem mit Forschungsvorhaben am Menschen beschäftigen werden. Studenten, denen der Rauswurf droht, sollen künftig zu einer Studienberatung eingeladen werden. Außerdem können Studentenvertreter mehr mitreden, wenn es um neue Vorschriften oder Studienorganisation und Lehre geht. (mit dpa)

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