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Ein Ex-Gemeindekirchenrat hat sich große Teile der Eintrittsgelder in die eigene Tasche gesteckt.

© dpa

Urteil im Prozess um veruntreute Eintrittsgelder: Ex-Geschäftsführer verurteilt

Fast 240 000 Euro hat ein früherer Gemeindekirchenrat und Geschäftsführer aus Eintrittsgeldern der Nikolaikirche Potsdam abgezweigt. Nun wurde der Mann verurteilt. Er zeigte sich erleichtert.

Potsdam - "Ich bin froh, dass alles geklärt ist", sagt der 53-Jährige am Ende des Prozesses. Über mehrere Jahre hat der frühere Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Eintrittsgeld aus der Potsdamer Nikolaikirche in die eigene Tasche gesteckt. Die Verhandlung am Amtsgericht dauert nur einen Tag. "240 000 - das ist viel, viel Geld", resümiert Richterin Reinhild Ahle. Das Gericht verurteilte den Mann am Mittwoch wegen veruntreuender Unterschlagung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Zuvor hatte er ein Geständnis abgelegt.

"Niemand hat Sie kontrolliert"

Seit 2009 gibt es in dem markanten evangelischen Gotteshaus im Zentrum der brandenburgischen Landeshauptstadt einen Ticketautomaten für die Turmbesteigung. Fünf Euro kostet der Ausflug in luftige Höhe. Der Angeklagte war zu der Zeit nicht nur ehrenamtlicher Vorsitzender des Gemeindekirchenrats, sondern auch Geschäftsführer. Er hatte einen Schlüssel zu dem Automaten, leerte ihn - und nahm die Einnahmen an sich. "Ihnen wurde es leicht gemacht, niemand hat Sie kontrolliert", stellt die Richterin fest. Aber der Mann habe andererseits auch großes Vertrauen über Jahre missbraucht - und über seine Verhältnisse gelebt.

Der 53-Jährige räumt ein, er habe etwa 160 000 Euro, die mittlerweile verbraucht sind, auf sein Konto eingezahlt und weiteres Geld anderweitig verwendet. Einen genauen Überblick habe er nicht. Als Grund nannte der Versicherungsmakler, er sei in eine finanzielle Schieflage geraten. Da sei ein Haus gewesen, das noch nicht abbezahlt gewesen sei, ein Auto, und die Unterstützung für die Kinder.

Seit der Jugend ein engagierter Christ

In das Ehrenamt in der Kirche hatte er eigenen Angaben zufolge immer mehr Arbeit gesteckt. Das habe er auch in seinem Hauptberuf gespürt. "Es war immer ein Kampf zwischen schlechtem Gewissen und finanzieller Notwendigkeit." Seit seiner Jugend sei er engagierter Christ.

Dem Urteil liegt eine Verständigung der Verfahrensbeteiligten zugrunde, wonach bei einem glaubhaften und umfassenden Geständnis die Strafe zwei Jahre nicht überschreitet und zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und acht Monate gefordert, der Verteidiger auf anderthalb Jahre plädiert.

160.000 Euro an die Nikolaikirche

Der Verurteilte wird sich zudem verpflichten, 160 000 Euro an die Kirchengemeinde zurückzuzahlen; dies will er in Raten tun. Die Vertreterin der Nebenklage machte jedoch deutlich, dass man den Differenzbetrag zivilrechtlich weiterverfolgen werde: 237 527,94 Euro lautet die Gesamtsumme in der Anklage.

Er bereue "aus tiefstem Herzen", betont der 53-Jährige am Ende der Verhandlung. Und er bitte die Kirchengemeinde um Verzeihung. Dabei blickt er die Mitglieder an, die zum Prozess gekommen sind. 2013 hatte er bereits Selbstanzeige gestellt und sich dem Pfarrer offenbart - der aus allen Wolken fiel. Pfarrer Matthias Mieke ist nun erleichtert, dass der Strafprozess beendet ist. Es bleibe aber große Traurigkeit und Enttäuschung, wie er nach der Verhandlung sagt.

Gemeinde hat Schulden von 2,4 Millionen Euro

"Dieses Geld fehlt uns im Haushalt", sagt Mieke. Ohnehin habe die Gemeinde wegen der Sanierung der Kirche, die im 19. Jahrhundert nach Plänen des preußischen Architekten Karl-Friedrich Schinkel erbaut worden war, derzeit Schulden in Höhe von etwa 2,4 Millionen Euro. Sie werde wohl 50 Jahre brauchen, um sie abzubezahlen. (dpa)

Nathalie Waehlisch

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