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Widerstand bei Museen: Gesetz zur Raubkunst gefordert

Ein radikales Umdenken in der Frage der Rückgabe von NS-Beutekunst in Deutschland hat der Direktor des Moses Mendelssohn Zentrums an der Universität Potsdam (MMZ), Julius H. Schoeps, gefordert.

Potsdam -  Im PNN-Interview sagte der Historiker, dass ein bindendes Rückgabegesetz nach dem Vorbild Österreichs in Deutschland notwendig sei. Dabei müssten der gutgläubige Erwerb von Raubkunst sowie die Verjährungsfrist berücksichtigt werden. „Beides scheint mir gegenwärtig ein Hindernis für die Rückgabe der verfolgungsbedingt entzogenen Kunstwerke zu sein“, so Schoeps, der selbst Sprecher einer Erbengemeinschaft im Fall des Kunstbesitzes von Paul von Mendelssohn-Bartholdy ist.

Schoeps kritisiert vor allem auch, dass es Widerstände bei den Museen gebe, sich mit der Rückgabefrage auseinanderzusetzen. Die deutschen Museen hätten nach dem Washingtoner Abkommen ihre Hausaufgaben nicht gemacht, mit Erben werde häufig gar nicht gesprochen, so Schoeps. „Transparenz, was die Raubkunst in deutschen Museen und Amtsstuben angeht, ist nur sehr bedingt vorhanden“, sagte er. „Die Erben sind heute in der Regel in einer benachteiligten Situation.“ In Fällen, in denen es keine Erben mehr gibt, dürften die Kunstwerke nicht automatisch den Museen zugeschlagen werden. Schoeps schlägt vor, diese Werke wie in Österreich zu veräußern und den Erlös an Institute zu geben, die sich um Opfer des Nationalsozialismus kümmern.

Lesen Sie das Interview dazu in der Freitagausgabe der Potsdamer Neuesten Nachrichten.

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